Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 103

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

verteufeln dieses Gesetz pauschal mit dieser Überschrift und versuchen damit immer wieder, den Leuten – ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt – Sand in die Augen zu streuen.

Was ist dieses UVP-Gesetz in Wahrheit? – Dieses Gesetz, in dem keine materiellrechtlichen Bestimmungen geregelt sind, ist damals geschaffen worden, um die Verfahren zu konzentrieren und eine Gesamtschau der nach den verschiedenen Materiengesetzen zu genehmigenden Großprojekte zu ermöglichen. Nichts anderes ist dieses Gesetz. Dieses Gesetz ist, seit es besteht, massiver Kritik ausgesetzt seitens jener, die es vollziehen sollten, nämlich der Behörden, und auch seitens jener, die nach diesem Gesetz Projekte genehmigt bekommen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn uns nun eine EU-Richtlinie auferlegt, dass wir den Anwendungsbereich dieses Gesetzes gravierend ausweiten sollten und auch kleinere Anlagen in diese besondere Form des Verfahrens, das nur für Großanlagen gedacht war, miteinbeziehen sollten, dann ist es, so glaube ich, legitim – und nicht nur legitim, sondern auch unsere Verpflichtung –, dass wir uns bei dieser Gelegenheit auch der Kritik zuwenden und versuchen, dieser mittels einer Novelle gerecht zu werden, indem wir also versuchen, den Kritikpunkten in diesem Verfahren gerecht zu werden und diese auch zu beseitigen.

Genau dem entspricht das, was wir hier mit diesem Gesetz und mit dieser Novelle tun. Wir schaffen mehrere Arten des Verfahrens, eine Abstufung dieses Verfahrens vom Großverfahren UVP, nach dem bisher übrigens auch nur ganz wenige Anlagen genehmigt oder abgewickelt wurden. Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Vorwurf konstruieren wollen, indem Sie sagen, danach werden in Zukunft nur noch ganz wenige Anlagen abgewickelt werden. Es wurden schon bisher fast gar keine nach dem zu umfangreichen, zu komplizierten Verfahren abgeschlossen.

Ich halte es für legitim, dass wir sagen, wir schaffen, angepasst an die jeweilige Umweltgefährdung oder das Potenzial der Gefährdung, auf die Größenordnung der Anlage abgestimmt, auch eine Abstufung der jeweiligen Verfahren, beginnend beim großen UVP-Verfahren über das vereinfachte Verfahren bis hin zu den bisher bekannten Verfahrensformen Gewerbeordnung und so weiter.

Noch einmal, damit draußen bei den Menschen kein falscher Eindruck entsteht: Es geht nicht darum, dass wir hier irgendwelche Standards, irgendwelche Mindestnormen, irgendwelche Grenzwerte antasten, sondern es geht darum, dass wir das Verfahren für jedes Projekt in der richtigen Größenordnung, im richtigen Umfang wählen. Eines bitte darf nicht sein: dass das Verfahren, weil es zu kompliziert, zu überdimensioniert für das jeweilige Projekt ist, für die Verhinderung eines Projektes, das nach den materiellen Bestimmungen, Grenzwerten und so weiter, die einzuhalten sind, nicht zu verhindern wäre, herhalten muss, also dass das Projekt auf Grund eines überdimensionierten Verfahrens dem Projektwerber madig gemacht wird.

Dagegen wehren wir uns, dass Sie und auch manche Bürgerinitiativen bisher offenbar dieses UVP-Verfahren oder generell die Verfahren dazu benützt haben, zu versuchen, missliebige Projekte, die materiellrechtlich nicht zu verhindern wären, über die Schiene der Verschleppung, Verzögerung und Ausnützung von Ihnen zugestandenen Rechten in extremis zu verhindern.

Eines sei Ihnen hinsichtlich der Verfassungskonformität auch noch gesagt: Es geht nicht an, dass Sie permanent bei fast jedem Gesetz, das wir hier im Hohen Hause in den letzten Tagen oder in den letzten Wochen besprechen, darauf verweisen, dass diese Gesetze nicht verfassungskonform seien, obwohl der Verfassungsdienst bei keinem dieser Gesetze Bedenken anmeldet. Wir werden sicher nicht zulassen, dass Sie jetzt versuchen, den Nationalrat durch den Verfassungsgerichtshof zu ersetzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Selbstverständlich kam der Verfassungsgerichtshof – das war in der Vergangenheit, auch bei der Konstellation Rot und Schwarz manchmal der Fall – bei einzelnen Bestimmungen oder bei einem Gesetz zu der Überzeugung, dass dieses seiner Auffassung nach der Verfassung nicht entsprochen hat. Das hat es immer wieder in Einzelfällen gegeben. Aber jetzt so pauschal den Verfassungsgerichtshof praktisch zum Nationalrat machen zu wollen, finde ich nicht richtig. Sie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite