Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 110

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wie z.B. der Vizepräsident der burgenländischen Wirtschaftskammer KR Schneeberger, der als Gläubiger der HOWE-Gruppe massives Interesse an einer weiteren Kreditvergabe an HOWE haben musste oder den ehemaligen Klima-Sekretär Szekely.

Dieses politische Zusammenspiel war anscheinend auch dafür motivierend, dass man sich nicht ausreichend über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von Sicherheiten informierte, wozu § 27 BWG verpflichtet,

keine ausreichende Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren eingerichtet wurden, die für die Erfassung und Beurteilung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risken erforderlich gewesen wären, wozu ebenfalls § 27 BWG verpflichtet,

man die Bestimmungen des § 22 BWG hinsichtlich der erforderliche Eigenmittel massiv verletzte und nicht zuletzt,

man auf massive Hinweise auf die Uneinbringlichkeit von gewährten Krediten nicht reagierte.

So blieb ein im Jänner 1993 im Kurier erschienener Artikel ohne Konsequenzen, welcher auf Zahlungsschwierigkeiten der HOWE-Gruppe hinwies.

So blieb im Februar 1993 ein Schreiben einer Interessengemeinschaft aus ehemaligen Mitarbeitern der HOWE-Gruppe und geschädigten Lieferanten an maßgebliche burgenländische Repräsentanten unbeachtet, obwohl darin auf massive finanzielle Schwierigkeiten der HOWE-Gruppe hingewiesen wurde.

So spielte Landeshauptmann Stix im Oktober 1996 in der Fragestunde im Burgenländischen Landtag die Frage des freiheitlichen Abgeordneten Ing. Wagner, ob es Anzeichen dafür gäbe, dass bei der Bank Burgenland vergebene Kredite im Gesamtausmaß von ca. 1,2 Mrd. Schilling uneinbringlich seien, damit herunter, indem er antwortete: "Nein, es gibt keine Anzeichen dafür, dass solche Beträge oder kleinere Beträge bei der Bank Burgenland uneinbringlich sind. ... Die Entwicklung der Bank ist eine beruhigende."

So reagierte Landeshauptmann Stix im Dezember 1996 in der Regierungssitzung neuerlich nicht auf den Hinweis, dass Verbindlichkeiten der HOWE-Gruppe gegenüber der Bank Burgenland finanziell problematisch wären.

So führte auch das Ergebnis der Prüfung der Bank Burgenland durch die OeNB aus dem Jahre 1999 nicht dazu, dass Gassner, der persönliche Freund des Landeshauptmann Stix, aus der Funktion des Vorstandsvorsitzenden abberufen wurde. Landeshauptmann Stix verlangte als Eigentümervertreter vielmehr eine Verlängerung Gassners als Vorstandsvorsitzenden und intervenierte dafür unter anderem sogar bei der OeNB.

Wie stark das Zusammenspiel zwischen Politik , dem Kreditnehmer Hom-Rusch und Freundesinteressen war, zeigt der Umstand, dass der persönliche Freund des Landeshauptmannes Gassner bereits vor der Fusionierung der Eisenstädter Bank mit der Landes-Hypothekenbank zur Bank Burgenland im Jahre 1991 für die Hom-Rusch Kredite alleinzuständig war.

Es muss jedoch als Ironie des Schicksals angesehen werden, dass trotz der vorliegenden Fakten Landeshauptmann Stix bis zuletzt ein Kreditproblem der Bank Burgenland noch in Abrede stellte.

Nachdem dieses Finanzdesaster der Bank Burgenland – wie bereits erwähnt – Auswirkungen auf die österreichischen Steuerzahler und die österreichische Kreditwirtschaft hat, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR folgende

Dringliche Anfrage:

1. Trifft es zu, dass das Land Burgenland grundsätzlich für die größte Bank des Landes, die Bank Burgenland haftet?


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