Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 122

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rung gegeben: Es erfolgte die Übernahme der Ausfallshaftung des Landes für die neue Aktiengesellschaft durch dieses neue Gesetz, und es wurde auch bestimmt, dass der gleichfalls geschaffene Aufsichtskommissär bei der Landes-Hypothekenbank Burgenland-Holding vollen Zugang zu den Informationen bei der Bank Burgenland hat.

Was jetzt etwas kompliziert geklungen hat, läuft darauf hinaus, dass Landeshauptmann Stix bis Ende 1998 auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen das volle Bucheinsichtsrecht bei der Bank hatte.

Ich darf darauf hinweisen, dass nach § 4 der Satzung der Bank das Land Burgenland für die Dauer der Ausfallsbürgschaft und damit auch nach 1998 und bis heute das Recht auf jederzeitige Buchprüfung, auf jederzeitige Betriebsprüfung sowie auf jederzeitige Einsichtnahme in die Aufzeichnungen und Belege der Gesellschaft, soweit dies für die Wahrung der finanziellen Interessen des Landes erforderlich ist, hat.

Zur Frage 9: "Trifft es zu, dass Landeshauptmann Stix als Aufsichtskommissär den meisten Sitzungen des Aufsichtsrates fernblieb?" – Ja, das trifft zu. Landeshauptmann Stix ist den meisten Sitzungen ferngeblieben.

Zur Frage 10: "Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Eigentümervertreter, Landesfinanzreferent und Aufsichtskommissär Stix trotz laufender Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Fall HOWE dem Vorstandsvorsitzenden Gassner als alleinigem Kundenbetreuer vorbehaltlos vertraute und auch kein geeignetes und dem § 27 Bankwesengesetz entsprechendes Kontrollverfahren forderte?"

Die Beantwortung dieser Fragen wird aus unserer Sicht sicherlich vornehmlich Aufgabe des vom Burgenländischen Landtag eingerichteten Untersuchungsausschusses sein. Ich habe aber bereits in Beantwortung der vorigen Frage ausgeführt, dass im Sinne des § 4 der Satzung das jederzeitige Buch- und Betriebsprüfungseinsichtsrecht für das Land gegeben war.

Zur Frage 11, ob Landeshauptmann Stix als Folge der Warnungen die Bankenaufsicht um Überprüfung gebeten hat und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt:

Landeshauptmann Stix hat die Bankenaufsicht nicht um Überprüfungen gebeten. Daher war das zu keinem Zeitpunkt der Fall.

Zur Frage 12, ob es Hinweise oder Beobachtungen gibt, dass Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden Gassner betrieben hat:

Landeshauptmann Stix hat aus unserer Sicht sicherlich die Wiederbestellung des Generaldirektors Gassner betrieben. Die Bankenaufsicht meines Hauses hat das Ergebnis der von ihr in Auftrag gegebenen Prüfung der Bank Burgenland durch die Oesterreichische Nationalbank umgehend dem Aufsichtsrat dieser Bank mitgeteilt. Weiters hat die Bankenaufsicht vom Präsidium des Aufsichtsrats noch Mitte Jänner 2000 eine dringliche Lösung der aufgeworfenen Probleme verlangt, wobei ein Punkt die Nichtwiederbestellung des Vorstandes war. Der Aufsichtsrat hat daraufhin, wie eingangs schon festgestellt, für die Sitzung vom 18. Jänner 2000 diesen Tagesordnungspunkt, "Vorstandsangelegenheiten", abgesetzt. Die Gespräche, die mit Landeshauptmann Stix in dieser Causa stattgefunden haben, habe ich eingangs bereits erwähnt.

Ich darf weiters ausführen, dass aus unserer Sicht mit diesem Informationsstand auch für das Land und für den Aufsichtsrat sehr klar hätte sein sollen, dass die Wiederbestellung des Vorstandes Gassner für fünf Jahre nur kontraproduktiv sein konnte und nicht erfolgen hätte dürfen, dass auch die Bestellung auf ein Jahr eine absolute Kompromissvariante für die Bankenaufsicht insofern war, als wir nicht das Recht auf Abberufung haben, sondern nur ein Verfahren einleiten hätten können, das höchstwahrscheinlich länger gedauert hätte als diese Kompromissvariante, mit der man sich dann auf ein Jahr verständigen konnte.


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