Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 121

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Zur Frage 4: "Ist diese Garantieerklärung vergleichbar mit jener im seinerzeitigen Sanierungsfall Länderbank? Wenn nein, wo liegt der Unterschied?"

Die beiden Sachverhalte sind aus unserer Sicht nicht vergleichbar. Es bestehen auch Unterschiede in der Garantie. Ich darf das wie folgt darlegen:

Die Garantie der Länderbank erfolgte auf der Basis eines Bundesgesetzes. Im Unterschied dazu gibt es bei der Bank Burgenland eine Garantie mit Beschluss der Landesregierung.

Die Laufzeit bei der Österreichischen Länderbank betrug 25 Jahre, im Falle der Bank Burgenland beträgt sie zehn Jahre.

Die Garantie bei der Länderbank wurde in einem zweiten Schritt von einer Eigentümerleistung begleitet, das heißt, der Bank ist im Ausmaß des Ertragsfalles der notleidenden Kredite tatsächlich Geld zugeflossen, was bei der Bank Burgenland nicht vereinbart worden ist.

Die Länderbank-Garantie hat keine Verzinsungskomponente für Zinsausfälle bei den garantierten Obligi vorgesehen.

Die Reduktion der Garantie durch Kapitalerhöhungen, Eingänge aus den Forderungen und Betriebsergebnisse der kommenden Jahre war in dieser Form bei der Länderbank nicht vorhanden.

Zur Frage 5, mit welcher Gesamtsumme bei der Länderbank der Steuerzahler zur Kasse gebeten wurde:

Unseres Wissens werden sich die Gesamtkosten auf rund 6 Milliarden Schilling im Falle der Länderbank belaufen.

Zur Frage 6:

Die Garantieerklärung ist so abgefasst, dass die Garantie erst in zehn Jahren in Anspruch genommen werden kann. Insoweit kann also das Land Burgenland aus der Garantieerklärung direkt erst in zehn Jahren belastet werden. Ich darf aber auf Folgendes hinweisen – was ich vorhin schon gesagt habe –: Wenn es zum Konkurs käme, würde das natürlich die Belastung des Landes durch die Ausfallsbürgschaft in der Größenordnung von 3,4 Milliarden Schilling sofort bedeuten.

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass selbst der Vorstand der Bank Burgenland in seinem Lagebericht zum Geschäftsjahr 1999 davon ausgeht, dass nach den bisherigen Erfahrungen sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig sein wird, wenn man das Kundenvertrauen wiederherstellen will – was notwendig sein wird. Außerdem ist ausgeführt, dass das prognostizierte Ziel für das Geschäftsjahr 2000, ein Betriebsergebnis von 310 Millionen Schilling zu erreichen, wohl als sehr, sehr ambitioniert betrachtet werden muss.

Zur Frage 7  – Auswirkungen auf den Stabilitätspakt –:

Ich darf noch einmal sagen: Die Garantie hat keine Auswirkung auf das gesamtwirtschaftliche Defizit heute. Wenn sie in Anspruch genommen wird, heißt das aus unserer Sicht, dass der fällige Betrag voll defizitwirksam durchschlagen würde.

Zur Frage 8: "Welche Aufgaben hatte der Aufsichtskommissär des Landes, in welchem Zeitraum war Landeshauptmann Stix in dieser Funktion tätig?"

Der Aufsichtskommissär des Landes wurde ursprünglich bei der Landes-Hypothekenbank Burgenland-Holding zur Wahrung der finanziellen Landesinteressen bestellt. Das heißt, er hatte in seiner Verantwortung die Wahrung der finanziellen Landesinteressen.

Landeshauptmann Stix war historisch gesehen bei der seinerzeitigen Hypothekenbank Burgenland auch bereits in verschiedenen Funktionen tätig. Es hat 1991 mit Landesgesetz eine Ände


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