Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 174

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Doch jetzt zum Abfallwirtschaftsgesetz. Der Herr Bundesminister hat mich schon gefragt, ob wir diesem Gesetz zustimmen werden. Da wir den Abänderungsantrag im Ausschuss erst so kurzfristig bekommen haben, haben wir es uns vorbehalten, uns die Änderungen noch im Detail anzuschauen, und dann leider festgestellt, dass dem Änderungsantrag noch einige Punkte hinzugefügt worden sind, denen wir nicht zustimmen können.

Gleich vorneweg: Gegen eine prinzipielle Kompetenzverlagerung vom Bereich Wasserwirtschaft in den Bereich Abfallwirtschaft, die in diesem Gesetz ursprünglich vorgesehen war, hätten wir nichts gehabt. Ich glaube, das wäre eine Verwaltungsvereinfachung gewesen, die durchaus Sinn gemacht hätte, vorausgesetzt, dass Umweltstandards nicht berührt werden.

Aber leider sind jetzt noch einige Bestimmungen dazugekommen, wovon ich zwei aufzählen möchte, die sehr wohl Umweltstandards betreffen und die aus unserer Sicht eine Verschlechterung darstellen und eine Zustimmung unsererseits nicht mehr möglich machen.

Das eine betrifft Punkt 5, der sich auf § 17 Abs. 1 bezieht und gefährliche Abfälle und Altöle betrifft. Da wurde folgende Änderung vorgenommen: Bisher war es nur möglich, diese gefährlichen Abfälle und Altöle in Untertagedeponien für eben solche speziellen Abfälle zu lagern. Jetzt ist neu im Gesetz vorgesehen – und vielleicht können Sie mir erklären, Herr Bundesminister, warum das vorgesehen ist –, dass es eine Ausnahme geben soll. Es heißt wortwörtlich (Abgeordnete in der letzten Bankreihe sprechen miteinander und lachen dabei)  – das muss ja sehr erheiternd sein für die Damen da in der letzten Reihe (Abg. Dr. Martin Graf: So sind sie, die Grünen!), also meiner Meinung nach sind das Kolleginnen von der ÖVP, aber vielleicht täusche ich mich –: "Das Ablagern von gefährlichen Abfällen ist nur in einer Untertagedeponie für gefährliche Abfälle zulässig; dies gilt nicht für Abfälle die vor dem 16. Juli 2001 zulässigerweise abgelagert wurden."

Das bedeutet meiner Meinung nach, dass es jetzt bis zum 16. Juli 2001 quasi einen Freibrief gibt, diese gefährlichen Abfälle und Altöle wo auch immer abzulagern. Es ist mir nicht verständlich, warum Sie diese Ausnahme hineingenommen haben. Ich sehe das als eine Aufweichung von Umweltstandards in diesem Bereich, die wir sicher nicht unterstützen werden.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, betrifft Punkt 32, das ist § 45a Abs. 7. Ursprünglich war im AWG geplant, dass bis zum Jahre 2004 mit wenigen Ausnahmen sämtliche Abfälle nur in inerter Form abgelagert werden sollen. Jetzt finde ich in diesem Abs. 7 eine Art Generalklausel, die es dem Landeshauptmann ermöglicht, hier Ausnahmen bis zum Jahre 2008 zu genehmigen. Ich verstehe nicht, warum es hier eine derartige Fristerstreckung gibt. (Bundesminister Mag. Molterer: Das stimmt nicht!)  – O ja, das kann ich Ihnen vorlesen. (Bundesminister Mag. Molterer: Ich habe es da vor mir!) Gut, dann brauche ich es Ihnen nicht vorzulesen, aber hier heißt es: "..., längstens jedoch bis 31. Dezember 2008, verlängern kann."

Das verstehe ich nicht. Vielleicht können Sie noch darauf eingehen. Aus meiner Sicht sind das zwei entscheidende Punkte, denen wir unsere Zustimmung keinesfalls geben können.

Bezüglich der Gewerbeordnung ist Ihnen, glaube ich, bekannt, dass wir diesem Teil der Novellierung keinesfalls zugestimmt hätten. Das war ja auch schon einer der Gegensätze bei den Verhandlungen des Anlagenrechts im vergangenen Jahr. Aus unserer Sicht triftet mit dieser Novelle, vor allem auch im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung, der Unterschied zwischen gewerblicher Abfallbehandlung auf der einen Seite und kommunaler Abfallbehandlung auf der anderen Seite noch weiter auseinander. Es gibt einen eindeutigen Startvorteil für die eine Seite, und deswegen werden Sie von uns zu diesem Gesetzesvorschlag keine Zustimmung bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

19.13

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kurz zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Glawischnig, die sich darüber beschwert hat,


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