Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 188

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorsorgeprinzips bei wissenschaftlich begründeten Bedenken für ein generelles Verbot des vorbeugenden Einsatzes von antibiotischen Leistungsförderern einzutreten.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, parallel dazu die Erzeugung und Vermarktung tierischer Erzeugnisse mit freiwilligem Verzicht auf Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern besonders zu unterstützen.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, weiterhin durch eine effiziente Kontrolle eine missbräuchliche Anwendung von Leistungsförderern und Arzneimitteln zu verhindern sowie durchgehende und nachvollziehbare Systeme zur Produktion von tierischen Qualitätserzeugnissen sicherzustellen.

*****

Unser Ziel muss es sein, dass es im Interesse der Verbraucher und der Erzeuger, der Landwirte, EU-weit zu einem generellen Verbot von antibiotischen Leistungsförderern kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

20.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dieser Tagesordnungspunkt sollte eigentlich dazu genützt werden, etwas weiter auszuholen, und zwar in der Hinsicht, dass wir uns auch in diesem Haus einmal vergegenwärtigen, dass in der letzten Wochen im STAR-Ausschuss das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes beschlossen wurde. Das wurde auch öffentlich kommuniziert.

Herr Bundesminister! Meiner Fraktion geht es vor allem darum, dass dieses Programm für die ländliche Entwicklung auch einer öffentlichen Begutachtung und Evaluierung bezüglich der Umsetzung unterzogen wird. Das ist der Kern unseres Bestrebens. Wir wollen, dass es eine öffentliche Diskussion zur Umweltorientierung in der Landwirtschaft gibt, denn nur damit können wir gewährleisten, dass das Vertrauen der Gesellschaft, der Konsumenten, der nichtbäuerlichen Bevölkerung, die ja hinkünftig ein wesentlicher Partner der Bäuerinnen und Bauern sein muss, gesichert ist und in Zukunft weiterentwickelt werden kann, sodass wir unser kleinräumiges System der Landwirtschaft erhalten können.

Ich bin allerdings schon etwas enttäuscht darüber, dass unser Entschließungsantrag im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat beziehungsweise dass Sie bis dato noch keine Anstrengungen unternommen haben, einen vergleichbaren Antrag einzubringen. Es ist meiner Ansicht nach notwendig und gemäß EU-Gesetzgebung auch vorgeschrieben, dass wir dieses Programm evaluieren müssen. Das heißt, wir müssen beurteilen, wir müssen überprüfen, ob die Ziele, die wir uns in diesem Programm setzen, auch tatsächlich umgesetzt werden.

Herr Bundesminister! Das ist ein entscheidendes Faktum! Und wir wollen, dass diese Evaluation in einem breit angelegten Begleitausschuss erfolgt, in dem auch die wesentlichen Umweltorganisationen vertreten sind. Die Form, in der dieser Begleitausschuss konstituiert wird, ist offen, es kann sehr wohl die §-7-Kommission sein, der Ort, wo dieser Begleitausschuss zu installieren ist.

Meine Damen und Herren! Das Programm für die ländliche Entwicklung ist ja keine Sache, die nur für heute oder morgen oder für das Jahr 2000 Gültigkeit hat, das ist ein Programm, das letztlich bis 2006 gültig ist. Das heißt, wenn wir nicht schon heute anfangen, daran zu arbeiten, dieses Programm weiter zu verbessern und auch zu überprüfen, werden wir diese – hoffentlich gemeinsamen – Ziele, nämlich eine Orientierung in der Landwirtschaft, die klar in Richtung Öko


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite