Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 204

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einen Entschließungsantrag einbringen – in diesem Fall sogar einen Initiativantrag –, und dann das, was Sie geändert haben möchten, das, was Sie beim Minister bestellen möchten, nicht in Einklang bringen mit dem, was Rechtslage ist.

Frau Kollegin! Sie wissen ganz genau, dass das Nahverkehrsgesetz, das wir im Vorjahr beschlossen haben, mit 1. Jänner 2000 in Kraft getreten ist – zumindest hinsichtlich dieser Bestimmung. Jetzt haben wir Juli 2000, das heißt, es ist gerade sechs Monate in Kraft. Was wollen Sie, dass der Minister innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von sechs Monaten prüft? – Da gibt es nicht viel zu prüfen, sage ich Ihnen. Daher ist auch der Antrag, so wie er jetzt eingebracht wurde, ein Unsinn.

Hätten wir einen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren oder eineinhalb Jahren, dann könnte man wirklich überprüfen, was in diesem Zeitraum geschehen ist, wie viele Gemeinden von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, eine Verkehrserregerabgabe einzuheben, und wie sich das ausgewirkt hat. Aber in einem halben Jahr? Ich wüsste nicht, was das für einen Sinn machen würde. Mir ist auch keine einzige Gemeinde bekannt, die davon tatsächlich Gebrauch gemacht hat.

Frau Kollegin! Ich bin durchaus aufgeschlossen in Richtung solcher Anträge, aber sie müssen auch zeitlich einen Sinn ergeben, sonst werden Sie unsere Zustimmung dazu eben nicht bekommen können.

Ich komme noch ganz kurz auf die beiden Regierungsvorlagen zu sprechen. Ich halte es für notwendig, dass die Regelung, die die Europäische Union getroffen hat, auch von Österreich in nationales Recht übergeführt wird, nämlich die Verlängerung der bestehenden Binnenschifffahrtsfonds-Regelung. Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass man damit einen Mechanismus geschaffen hat, um bestehenden Überkapazitäten entgegenzuwirken.

Die Europäische Union hat unter Anerkennung einer Ausnahmeregelung für Österreichs Donauschifffahrt diese Regelung um weitere zwei Jahre verlängert. Das heißt, man hat weiterhin einen Mechanismus gegen Überkapazitäten, wo dann entsprechend abgewrackt werden muss beziehungsweise soll. Ich halte das für diesen Zeitraum für sinnvoll, und daher befürworten wir natürlich diese Regierungsvorlage.

Ein letzter Punkt: Das Übereinkommen zur Verkehrsvereinfachung im grenzüberschreitenden Verkehr mit Slowenien ist ein bilaterales Abkommen, dessen Genesis, dessen Entstehungsgeschichte eine lange ist, aber inhaltlich ist dieses Übereinkommen völlig klar. Es bietet, wie ich glaube, keinen Anlass für irgendwelche kontroversiellen Diskussionen. Daher werden die Regierungsparteien dieser Vorlage selbstverständlich ihre Zustimmung erteilen.

Im Übrigen würde ich mir wünschen, dass wieder einmal zu einer regulären Stunde eine Verkehrsdebatte mit Stil und unter Anwesenheit des Altministers Einem stattfindet. Ich habe das bereits gestern gesagt: Mit Regelmäßigkeit ist er bei solchen Debatten abwesend. Aber es ist auch schon spät. Vielleicht haben wir nächstes Mal dazu eine bessere Gelegenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Als Abgeordneter einer Grenzregion zu Slowenien weiß ich, was es bedeutet, Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr zu schaffen. Ich sehe täglich, was sich am Grenzübergang Spielfeld abspielt. Daher bin ich froh darüber, dass es ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien gibt. Dieses Abkommen trägt bereits einen wesentlichen Teil zur Osterweiterung, zur Aufnahme Sloweniens in die Europäische Union bei. Es ist sozusagen ein erster Schritt.


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