Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 77

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Der Punkt 2 des Antrages fordert dazu auf, im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des entsprechenden Abkommens durch die Mitgliedstaaten zu drängen. Dieser Punkt scheint mir besonders wichtig zu sein. Noch 1997 wurden in Mitgliedstaaten des Europarates 17 Hinrichtungen durchgeführt. Ende 1997 wurden diese Hinrichtungen vom Europarat auf das Schärfste verurteilt und mit der Drohung, bei Fortführung dieser Praxis die Mitgliedschaft der betroffenen Länder zu überdenken, besetzt.

Die Europäische Menschenrechtskonvention anerkennt in Artikel 2 das Lebensrecht des Menschen und verpflichtet den Staat zum gesetzlichen Schutz dieses Rechtes. Das Zusatzprotokoll Nummer 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet darüber hinaus konkret die Verurteilung zur Todesstrafe und deren Ausführung. Seit 1994 wird von neun Mitgliedstaaten des Europarates verlangt, die Todesstrafe innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren abzuschaffen. Leider haben noch nicht alle Mitgliedstaaten das Zusatzprotokoll ratifiziert; die Türkei noch nicht, die Ukraine, Georgien, Polen und Albanien haben es erst kürzlich getan.

Obwohl in der Vergangenheit das Verbot der Todesstrafe keine Aufnahmebedingung für den Europarat war, sollte dies in Zukunft Voraussetzung dafür und für alle bestehenden Mitglieder ein anzustrebendes Ziel sein. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sollte streng kontrolliert und Verstöße dagegen schärfstens sanktioniert werden.

Insbesondere die Mitglieder der Europäischen Union sollten sich gemeinsam für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, denn Europa ist eine Wertegemeinschaft und sollte sich besonders in der Verteidigung und im Schutz der Menschenrechte einig sein und dies auch nach außen hin entsprechend kommunizieren und dokumentieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

13.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

13.34

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Einige Details, ergänzend zu den Ausführungen meiner Vorredner, zu der Problematik Todesstrafe. China steht nach wie vor an der Spitze – wir haben es gehört, wir haben es auch so aus den Medien gewusst –: 1 067 Hinrichtungen. Das scheint aber keine Spezialität der Volksrepublik China zu sein, sondern eher eine in dieser Region heimische Erscheinung. Der Stadtstaat Singapur, der nicht überwältigend groß ist, ist immerhin auf 28 Hinrichtungen gekommen; in Relation zu den Vereinigten Staaten von Amerika mit 68 Hinrichtungen fast halb so viele.

Ich glaube, wenn sich jemand der Mühe unterzöge und nachrechnete, wo relativ mehr Hinrichtungen stattfinden, würde wahrscheinlich Singapur der Volksrepublik China den Rang ablaufen, auch wenn diese Bemerkung vielleicht nicht so modern wäre, denn Singapur gilt ja als demokratischer Musterstaat. Allerdings habe ich schon gehört, wenn man einen Kaugummi lutscht und ihn irgendwo hinpickt, wo er nicht hingehört, bekommt man dafür ein Jahr unbedingt; so ungefähr ist das, aber ich hoffe, man wird deswegen nicht hingerichtet.

Die Situation ist aber auch in Europa nicht wirklich so schön. Polen, höre ich, hat die Todesstrafe jetzt abgeschafft.

Noch einmal zu Asien: Immerhin sechs Hinrichtungen in Japan im vergangenen Jahr. – Auch ein demokratisches Musterland, wie wir immer wieder hören und lesen, aber sechs Hinrichtungen, das ist auch eine erkleckliche Zahl.

In Weißrussland, das den europäischen Höchststand erreicht: 33 Hinrichtungen. Das ist kein übertrieben großes Land, aber es zeichnet sich durch besondere Radikalität in mancher Hinsicht aus. Ich darf daran erinnern, dass man dort absichtlich einmal einen Heißluftballon mit deutschem Kennzeichen und zwei amerikanischen Linienpiloten als Hobby-Ballonfahrern abgeschossen hat. Sie haben guten Wind gehabt und sich beizeiten über Funk bei der Boden


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