Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 38

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters darf ich mitteilen, dass Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger beantragt hat, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 26/A der Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Fraktion betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, eine Frist bis zum 17. Oktober dieses Jahres zu setzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang nach § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung das von fünf Abgeordneten gestellten Verlangen vor, eine Kurzdebatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass soeben die Einbringung und Debatte einer Dringlichen Anfrage bekannt gegeben wurden, darf ich mitteilen: Es wird die Kurzdebatte beginnen, sobald die Debatte über die Dringliche Anfrage beendet ist.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8 sowie 9 und 10 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Also werden wir so vorgehen.

Ich darf nunmehr in die Tagesordnung eingehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es ist eine Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" vereinbart, aus denen sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten sowie Grüne 104 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage daher: Gibt es Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ferner bestand für die gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 Einvernehmen über folgende Reihenfolge der Redner und Redezeitbeschränkungen: Zunächst wird der Herr Bundeskanzler seine Erklärung abgeben, dann die Frau Vizekanzlerin. Beide Erklärungen werden eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Sodann gelangt ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von maximal 18 Minuten zu Wort, danach der Herr Bundesminister für Justiz mit 10 Minuten Redezeit, in weiterer Folge wiederum ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von 8 Minuten, sodann die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten mit 10 Minuten Redezeit. Alle weiteren Redner in dieser Debatte werden nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung gereiht zum Aufruf gelangen. Auch die Redezeiten sind aus der Geschäftsordnung abzulesen.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Da das nicht der Fall ist, werden wir dieses Programm so strikte handhaben. Es ist damit angenommen.

1. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema "Österreich in Europa"


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite