Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 188

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meine Zustimmung geben. Ich bin froh darüber, dass diese Lücke bei den Rechtspraktikanten und vor allen Dingen bei den Rechtspraktikantinnen geschlossen wird. Froh bin ich auch, dass dieses Gesetz einer Begutachtung zugeführt wurde. Ich muss hier aber schon auch einiges bemängeln.

So frage ich mich etwa, warum zum Beispiel in § 22 Abs. 2 Z 3 Rechtspraktikantengesetz nicht dem Vorschlag der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Justiz, laut deren Darstellung bei der jetzt im Rechtspraktikantengesetz verankerten Formulierung nur der Vorsteher des Gerichtes, nicht aber der Präsident genannt ist, Folge geleistet wurde. Wenn also ein Rechtspraktikant beim Gerichtshof erster Instanz sein Rechtspraktikum ableistet, dann bedarf es schon einer gewissen Interpretation, damit das auch subsumiert wird, wenn ich das so sagen darf.

Was von der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in der Begutachtung noch bemängelt wurde, war auch eine Formulierung in § 22 Abs. 2 Z 1 und Abs. 4 Rechtspraktikantengesetz, in welcher von Justizbediensteten als Täter die Rede ist. Da müsste laut Vorschlag der Arbeitsgruppe unbedingt eine Klarstellung dahin gehend erfolgen, dass damit auch Richter und Richterinnen gemeint sind. Man fürchtet hier also, dass genau dieser Stand, der Richterstand, nicht mit einbezogen ist. Das ist ein kleiner Wermutstropfen bei diesem Gesetz. Sonst bin ich froh, dass wir diese Lücke jetzt schließen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

20.47

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sozialdemokratie versteht sich gerne als Hüterin der Kunst. Dass es mit dem Engagement für zeitgenössische Kunst, für Gegenwartskunst lebender Künstler nicht weit her ist, das hat mir die letzte Sitzung des Justizausschusses gezeigt, und das zeigt mir vor allem die damalige und die heutige Wortmeldung Ihres Kollegen Jacky Maier.

1996 wurde § 16b Urheberrechtsgesetz mit der Bestimmung der Ausstellungsvergütung eingeführt. Diese Ausstellungsvergütung hat sich für die zeitgenössischen bildenden Künstler als kontraproduktiv erwiesen.

Das Regierungsprogramm trägt dem Rechnung und sieht die Aufhebung dieses § 16b Urheberrechtsgesetz vor. Aus Gesprächen mit bildenden Künstlern weiß ich, dass auch die Künstler dies als dringend notwendig ansehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was brauchen Künstler? – Künstler brauchen die Aufmerksamkeit des Publikums. Künstler brauchen die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Gerade junge zeitgenössische Künstler brauchen Beachtung: Sie brauchen Beachtung ihrer Werke und die darauf folgende Diskussion über ihre Werke.

Werte Herrschaften von der Sozialdemokratie! Dass Sie sich gegen die Künstler stellen, betrachte ich als Skandal! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei den Freiheitlichen: Jawohl!)

§ 16b bewährt sich für Künstler nicht, sondern lediglich, wie schon angesprochen, für die Verwertungsgesellschaften.

Die sozialdemokratische Künstlerförderung hat versagt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Wie ich aus Gesprächen mit Künstlern weiß, sehen das auch die Künstler sehr klar. Wenn wir eine Vielzahl von Künstlern, ein breites Spektrum an Kunst tatsächlich fördern wollen, dann müssen wir die Rahmenbedingungen entsprechend ändern.


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