Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 12

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Danke schön. – Ich möchte etwas nachtragen. Nach meiner Information war Klingler sowohl Mitglied des Kuratoriums als auch Mitglied der Rundfunkkommission. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist ja gesetzlich ausgeschlossen!)  – Es muss ja nicht gleichzeitig gewesen sein.

Ich sage aber: Jede Information kann auch unrichtig sein. Sie stammt aus unserem Ministerium. (Abg. Dr. Kostelka greift sich mit der Hand auf die Stirn.) Wir werden das noch einmal überprüfen lassen. Ich wollte nur mitteilen, wie mein derzeitiger – genau geprüfter – Wissensstand ist. (Abg. Ing. Westenthaler: ... hat dem Minister den Scheibenwischer gezeigt! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Kostelka, Ing. Westenthaler und Mag. Trattner. )

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Jetzt kommt Frau Abgeordnete Dr. Fekter dran. – Bitte. (Abg. Mag. Trattner: Kostelka soll zuerst einmal den Knigge lesen! – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Dr. Kostelka  –: Zeigt dem Minister den Vogel! Der ist ja unglaublich in seiner Primitivität da drüben! – Präsident Dr. Fischer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Wir können doch eine Fragestunde ohne Nervosität abwickeln! Es kommen ja eh alle Seiten dran – links und rechts und Minister und Abgeordnete, und jetzt Frau Dr. Fekter. (Weitere Zwischenrufe von Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP in Richtung SPÖ.)

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Bundesminister! Frage 2 lautet:

48/M

Welche Änderungen des Suchtmittelgesetzes sind geplant?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Folgende Änderungen sind geplant:

Erstens: die Ausdehnung der Strafdrohung auf lebenslange Freiheitsstrafe gegen die Führungsebene von Drogenringen. – Derzeitiger Rahmen: zehn bis zwanzig Jahre Freiheitsstrafdrohung.

Zweitens: die Anhebung der Mindeststrafe auf drei Jahre für Suchtgifthändler, die als Bandenmitglied im Wiederholungsfall oder als Mitglied einer Großbande tätig sind oder denen eine übergroße Menge Suchtgift anzulasten ist. – Derzeitiger Strafrahmen: ein bis fünfzehn Jahre.

Drittens: die Berücksichtigung neuer Kommunikationsmethoden beim Straftatbestand der Aufforderung zu oder der Gutheißung von Suchtgiftmissbrauch.

Viertens: die Einschränkung der Möglichkeit der vorläufigen Anzeigezurücklegung, wenn der Täter während der offenen Probezeit nach bereits einmal erfolgter Anzeigerücklegung erneut wegen Erwerbes oder Besitzes einer geringen Menge Suchtmittel zum eigenen Gebrauch angezeigt wird.

Dieser Ministerialentwurf ist bereits zur Begutachtung versendet. Allerdings ist es denkbar, dass die parlamentarische Enquete-Kommission diese Strafrahmen noch einmal zueinander in Bezug setzt und überprüft. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Minister! Wird diese Änderung auch eine Verbesserung im Schulbereich bringen? Denn gerade im Schulbereich ist dieses Problem ja auch virulent.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.


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