Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 13

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Nach § 13 des Suchtmittelgesetzes hat der Leiter der Schule, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass ein Schüler Suchtgift missbraucht, diesen einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Der schulpsychologische Dienst ist erforderlichenfalls beizuziehen.

Die gesamte Regelung ist eigentlich intakt, und wir haben nicht vor, § 13 des Suchtmittelgesetzes zu ändern.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Brosz, wünschen Sie ein Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Bundesminister! Von Experten und Expertinnen – allerdings nicht von jenen, die von Ihnen zu diversen Klausuren eingeladen werden – wird immer betont, dass die Differenzierung der Drogenpolitik ganz wesentlich ist, um sinnvolle Maßnahmen zu setzen. Es geht dabei vor allem um die Frage der Trennung der Märkte, was bedeutet, dass bei einem Dealer, der auch Heroin verkauft, nicht automatisch ein Zugang zu weichen Drogen wie Cannabis möglich ist.

Ich frage Sie daher: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um auch dadurch einen Schutz vorzunehmen, dass die Märkte getrennt werden, und dieser gleichartige Zugang nicht mehr möglich sein wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Konkrete Maßnahmen kann ich Ihnen jetzt keine mitteilen. (Abg. Öllinger: Das denken wir uns auch!) Tatsache ist, dass wir im Ministerium diese Problematik ständig diskutieren. (Abg. Öllinger: Keine Ahnung, aber ...!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Wurm, bitte.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Immer wieder steht zur Diskussion, ob die Höchstmenge der Drogen beim Eigenbedarf herabgesetzt wird. Man hört immer wieder, dass diese von fünf auf drei Gramm reduziert werden soll. Zurzeit ist das Prinzip des Suchtmittelgesetzes, das 1998 in Kraft getreten ist, "Helfen statt Strafen".

Meine Frage an Sie lautet: Sind Sie, da der Gesetzentwurf schon in Begutachtung ist, dafür, dass die Höchstmenge gesenkt wird – gegen den Rat von Experten, die immer wieder betonen, dass Sucht eine chronische Erkrankung ist? Und was hat sich – das möchte ich auch noch fragen – geändert innerhalb ... (Abg. Dr. Khol: Also das ist ja wirklich ...!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Kollegin, ich kann nicht zwei Zusatzfragen zulassen. Bitte um Entschuldigung!

Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich nehme an, Sie reden von der Grenzmengenverordnung. Ich bin dafür, dass die Grenzmenge bei Heroin von fünf auf drei Gramm herabgesetzt wird und folge dabei dem Rat von Experten und dem Ergebnis, das zwischen den beiden relevanten Ministerien ausverhandelt wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Papházy, bitte.

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy MBA (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wie hoch ist der Prozentsatz an Jugendlichen unter den nach dem Suchtmittelgesetz Verurteilten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Er liegt meines Wissens bei 10 Prozent.


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