Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 25

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21. Lebensjahr. Da wird es zum Beispiel keine lebenslange Strafe geben, und in diesem Fall ist auch ein besonderer Milderungsgrund vorgesehen, sodass das außerordentliche Milderungs-recht nach § 41 Strafgesetzbuch für diese Jugendlichen eher anwendbar ist als für Erwachsene. Wir feilen noch an diesem Ergebnis. Wir glauben, dass wir auf einem guten Weg sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Fekter, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Gibt es durch die Herabsetzung einen Bedarf an Neuorganisation bei der Jugendgerichtsbarkeit, weil doch gerade im Bereich 18, 19 sehr viele Fälle dann plötzlich auftauchen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Nein, das wird auch nicht konkret verlangt, da in Zusammenarbeit mit dem Justizausschuss eben diese Anpassungsregelungen sehr sorgfältig und mit viel Verständnis für die Jugendlichen in Gesetze umgesetzt werden sollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, bitte.

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Bundesminister! In Österreich existiert ein in der EU einzigartiger Strafrechtsparagraph – 209 –, der freiwillige Beziehungen zwischen über 19-jährigen jungen Männern und 14- bis 18-jährigen jungen Männern kriminalisiert. Vom Europaparlament ist Österreich schon x-mal aufgefordert worden, diesen Paragraphen abzuschaffen. Es gibt jetzt einen Unterausschuss zur Abschaffung, wo ich aber auch noch kein Ergebnis sehe. (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!)

Herr Bundesminister! Bedeutet das Vorhaben der Herabsetzung der vollen Strafmündigkeit auf 18 Jahre, dass das auch für den Strafrechtsparagraphen 209 gilt und dass dadurch die Kriminalisierung schwuler Männer in Österreich noch verschärft wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Von einer Verschärfung ist mir offen gestanden nichts bekannt – vielleicht habe ich auch etwas überhört in Ihrer Frage, aber ich glaube nicht. Es gibt eher eine Diskussion, ob und in welchem Ausmaß die von Ihnen angesprochene Altersgrenze herabgesetzt wird. Es ist eine offene Diskussion im Gang – ich stehe dieser eher positiv gegenüber.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir alle neun Anfragen beendet, das heißt, wir haben im Schnitt kürzere Zusatzfragen und kürzere Antworten gehabt als bei mancher anderen Fragestunde. Alles ist offenbar sehr subjektiv.

Herr Minister, ich danke für die Beantwortung der Fragen und erkläre die Fragestunde für beendet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesminister Dr. Böhmdorfer: Auf Wiedersehen!)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Bautenausschuss:

Antrag 259/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden;


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