Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 175

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Es gibt die Festlegung, dass im Museumsquartier in einem kleinen Bereich in dem alten Fischer-von-Erlach-Trakt eine lebendige Kulturszene mit auch wechselnden Angeboten stattfinden soll.

Sie haben hier gesagt, wie schrecklich es sei wegen der Firma "Public Netbase", die mit modernsten Medien, mit den modernsten Computern arbeitet, die wirklich moderne Medienkunst macht: Gerade diese Art der Kunst und diese Art der Arbeit ist unabhängig von Ort und Zeit! Gerade mit den modernen Medien bin ich überhaupt nicht an irgendeinen Ort gebunden! Diese kleinen Kulturbetreiber haben ein Präkarium gehabt. Denen war von vornherein klar: Wenn der Fischer-von-Erlach-Trakt restauriert wird, müssen sie sich etwas anderes suchen. Ich meine, man muss sich auf vertragliche Vereinbarungen auch verlassen können. Es wird dieses "Quartier 21" nun von einer Facharbeitsgruppe geprüft. Es wird gesagt, wo wir Platz für diese Kulturinitiativen finden, und es werden Mietverträge gemacht. – Ich glaube, das ist ein völlig normaler Vorgang, der gegen niemanden gerichtet ist.

Was mir noch ein besonderes Anliegen ist, ist die ganze Frage der Restitutionen. Meine Damen und Herren! Wir sollten uns wirklich einmal ganz ehrlich anschauen, was Österreich schon gemacht hat, besonders im ganzen Kunst- und Kulturbereich. Die Republik Österreich hat nach 1945 für die Restitution von Kunst- und Kulturgütern insgesamt sieben Rückstellungsgesetze sowie zwei Kunst- und Kulturbereinigungsgesetze beschlossen und hat die so genannte "Mauerbach-Auktion", die Versteigerung der von Nationalsozialisten konfiszierten Kunstwerke zugunsten der Opfer des Holocaust, gemacht.

Wir haben dann auch ein neues Rückgabegesetz beschlossen, und zwar aus folgenden Gründen: Man hat befunden, dass es moralisch nicht vertretbar ist, dass für Kunstgegenstände, die während des Krieges geraubt worden sind, nach dem Krieg zurückgestellt worden sind und auf Grund des Ausfuhrverbotsgesetzes dabehalten worden sind, dieses Ausfuhrverbotsgesetz weiterhin gültig ist. Man wollte es für diese Kunstgegenstände, die restituiert worden sind, nicht mehr geltend haben. Deswegen wurde das letzte Restitutionsgesetz oder Kunstrückgabegesetz noch beschlossen.

Der Kunstrückgabebeirat arbeitet sehr intensiv. Die Aufarbeitung der ganzen Provenienzen ist eine sehr große Arbeit, und diese wird mit sehr großem Engagement geleistet.

Betreffend die eine Frage, die Sie hier angesprochen haben, möchte ich wirklich allen Ernstes Folgendes klarstellen: Dieses Kunstrückgabegesetz hat nichts mit testamentarischen Verfügungen zu tun. Im Fall Bloch-Bauer gibt es ein Testament aus dem Jahr 1923. Da kann man nicht sagen, das Testament ist richtig oder ist nicht richtig. Es ist nicht Sache dieses Kunstrückgabegesetzes und des Kunstrückgabebeirates, über ein Testament aus dem Jahr 1923 zu befinden.

Ich als Bundesministerin habe die Aufgabe, auf gesetzlicher Basis zu handeln. Ich kann nicht nach eigenem Gutdünken, Ermessen, aus irgendwelchen moralischen Gründen Millionenwerte, die den Bürgerinnen und Bürgern gehören und die sich im Oberen Belvedere befinden, zurückgeben, wenn ich keine rechtliche Basis dafür habe. Über dieses Testament zu entscheiden ist nicht Aufgabe des Kunstrückgabebeirates. Es fällt einfach diese Causa Bloch-Bauer nicht unter dieses Gesetz. Das muss man, bitte, auch zur Kenntnis nehmen.

Was das "Haus der Geschichte" und das "Haus der Toleranz" betrifft, so sind da die Konzeptionen weiter vergeben. Die Fachleute arbeiten an einer gemeinsamen Konzeption.

Zum Thema der Ausgliederungen möchte ich noch Folgendes feststellen: Wir werden als nächste Schritte die noch ausstehenden Bundesmuseen ausgliedern. Das wird bis zum Jahre 2003 abgeschlossen werden, wobei wir glauben, dass es vernünftig ist, wenn in der ganzen Frage der Logistik, der Abrechnung, der Personalabrechnung auch eine Zusammenarbeit erfolgt, sodass kleine Häuser diese Kosten nicht wieder extra haben. Deswegen werden wir ein Zusammenarbeitsmodell zwischen dem Theatermuseum und dem Völkerkundemuseum einbringen.


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