Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 58

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Vergangenheit verlangen im Hinblick auf die Zukunft unserer Jugend ein rasches und effizientes Handeln der Bundesregierung.

Im Zusammenhang mit der Studienbeitragsdiskussion wurde von vielen Betroffenen Kritik an der derzeitigen Praxis der Unterhaltsdurchsetzung laut: Die Verfahrensdauer sei zu lange, das Verfahren selbst zu kompliziert. Viele Studierende hätten Hemmungen, ihren unterhaltspflichtigen Elternteil zu klagen. Daher sollten in diesem Bereich Verbesserungsvorschläge geschaffen werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, folgende Vorhaben zur einer Universitätsreform umgehend in Angriff zu nehmen, die Maßnahmen in einem breiten und tiefen Dialog mit Lehrenden und Studierenden zu beraten, die soziale Verträglichkeit zu prüfen und zeitgerecht abzuschließen:

1) Studentische Finanzierung neu

Die Anspruchsberechtigung auf Studienbeihilfe soll nach oben erweitert werden, mehr Studierende sind in das Beihilfensystem einzubeziehen.

Die Familienbeihilfe von bis zu öS 30.000,- pro Studierendem im Jahr soll beibehalten und die Zuverdienstgrenze für Studierende auf öS 100.000,- jährlich angehoben werden.

Unterstützung und Beratung bei der Errichtung von Studienfonds sowie der Wirtschaft bei ihrem verstärkten Engagement durch zweckgerichteten Mitteleinsatz.

2) Schnell Studieren

Engpässe an den Universitäten werden durch zusätzliche Investitionen und Organisationsverbesserungen unter Einsatz der ,Universitätsmilliarde’ beseitigt.

Ausstattungsmängel sollen behoben, zu mehr Verlässlichkeit bei der Anmeldung zu Übungen und Prüfungen motiviert sowie Angebote für vorlesungsfreie Zeiten initiiert werden.

Beauftragung eines Studentenanwaltes mit erweitertem Dienstleistungsangebot für die Studierenden.

Verstärkung der Maturantenberatung und Überprüfung der Studienpläne bezüglich einer effizienten Studienberatung und Gestaltung einer Studieneingangsphase.

3) Neue Strukturen

Standortbereinigung durch Schwerpunktsetzung.

Synergieeffekte durch neue Zusammenarbeitsmodelle erzielen.

Setzung von IKT-Schwerpunkten in allen Bereichen.

4) Ein neues Dienstrecht

Bis zum Ende des Jahres soll ein neues Dienstrecht vorgelegt, auf breiter Basis diskutiert und 2001 beschlossen werden. Wichtige Zielsetzungen sind:

Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft durch neue Karrieremodelle sicherstellen.


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