Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 31

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desregierung an den Nationalrat über die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht) (301 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keinen Wunsch nach mündlicher Berichterstattung, daher gehen wir gleich in die Debatte ein.

Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Walter Posch. Die Redezeit beträgt maximal 20 Minuten. – Bitte.

11.07

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Nach einer Stunde Dichtung und Wahrheit des Herrn Bundesministers für Finanzen und Plattitüden wäre es reizvoll, auf die aufgeblasenen hohlen Phrasen ein wenig einzugehen, ebenso auf die Geschichte des Herrn Franz Häusler und seiner 10 000-S-Spende, die der Herr Finanzminister beim letzten Mal präsentiert hat und wo bis heute der Absender dieser Spende nicht eruiert werden konnte. Es wäre interessant zu wissen, Herr Bundesminister für Finanzen, ob Sie sich vielleicht diese Spende selbst angewiesen haben (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen – Ruf bei den Freiheitlichen: Unerhört! Das ist eine Frechheit!) beziehungsweise wie Sie es mit der Wahrheit und mit der Wirklichkeit in Ihrem Ressort halten. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das zur Budgetdebatte, oder was? – Ruf bei den Freiheitlichen: Wie der Schelm denkt!)

Ebenso wäre es natürlich auch reizvoll, darauf einzugehen, dass in dieser platten Budgetrede alle möglichen Kapitel vorkommen, nur das Kapitel Soziales kommt nicht vor. Es kommt die Landesverteidigung vor, es kommt die Kunst vor, es kommt das Kapitel Inneres vor, nur das Kapitel Soziales dieser Bundesregierung der asozialen Treffsicherheit kommt im Bericht des Herrn Finanzministers an das Hohe Haus nicht vor. (Beifall bei der SPÖ.)  – Soviel sei mir gestattet, einleitend zu dieser völlig belanglosen Budgetrede zu sagen, bevor ich mich unserem Menschenrechtsbericht in 125/A (E) widme. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Unser Entschließungsantrag betreffend einen Menschenrechtsbericht geht von drei Voraussetzungen aus: erstens, dass diesem Haus jährlich Bericht zu erstatten sei über die Situation der Menschenrechte in Österreich; zweitens, dass Regierungsvorlagen so wie auf EU-Konformität auch auf Menschenrechtskonformität zu prüfen seien, und drittens, dass bei Vollziehung von Gesetzen und Verordnungen besonderes Augenmerk auf die Menschenrechte zu legen sei.

Das entspricht im Wesentlichen auch dem Geist des Regierungsübereinkommens zwischen ÖVP und FPÖ. Das entspricht in etwa der Intention der EU-Grundrechtscharta und auch dem EU-Menschenrechtsbericht.

Bedauerlicherweise wurde unser Bericht im Ausschuss abgelehnt, wie viele andere Anträge im Menschenrechtsausschuss bisher auch entweder nicht behandelt oder abgelehnt wurden.

Dem gegenüber hat die Regierungskoalition eine eigene Entschließung vorgelegt, wonach ein Bericht über die Situation von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern in EU-Mitgliedstaaten dem österreichischen Nationalrat vorzulegen sei sowie über die Grundrechtscharta der EU berichtet werden solle. – Das ist in der Substanz genau das, was Herr Klubobmann Khol immer sagt: Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, weisen drei Finger auf einen zurück. Das ist die Substanz dessen, was Sie von den Menschenrechten halten.

Ich halte das für bedauerlich, weil im Allgemeinen der Bericht der "drei Weisen" ein positiver Bericht über Österreich ist. Österreich braucht sich nicht zu verstecken und hat eine gute Tradition aufzuweisen, insbesondere auch was Flüchtlinge anlangt.

Der Herr Bundeskanzler hat zu Recht die Staatszielbestimmung zum Schutz der Minderheiten, die wir gemeinsam einstimmig beschlossen haben, für diese Regierung reklamiert, ebenso die


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