Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 84

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Ihren gesamten Aktenverlauf in Händen haben und Sie eindeutig entschieden und eine Weisung gegeben haben.‘

Wie der damalige Parteivorsitzende der FPÖ im Nationalrat stolz erklärte, geht es nicht nur um systematische Abfragen aus dem EKIS, sondern um die illegale Weitergabe ganzer Datenkonvolute an die FPÖ.

In jeder parlamentarischen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ein solcher Bericht dem Parlament umgehend vorgelegt wird. Dass dieser Selbstverständlichkeit von BM Strasser nicht nachgekommen wird, zwingt dazu, Schlüsse daraus abzuleiten:

1. BM Strasser bzw. die von ihm eingesetzte Sonderkommission konnte oder wollte fristgemäß die Untersuchungen nicht abschließen.

2. BM Strasser schützt seinen Koalitionspartner.

Dies ergibt sich aus dem logischen Umkehrschluss: Sollte das Ergebnis der Untersuchung keine politisch motivierte Weitergabe von Daten bzw. keine politische Involvierung von FP-Politikern oder FP-Exekutivbeamten beinhalten, ist die Verweigerung der Weitergabe des Berichts an das Parlament völlig unverständlich.

Aus all diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Wie ist der letzte Stand der Untersuchungen der Sonderkommission zur Aufklärung der illegalen Weitergabe von Polizeidaten im Detail?

2. Wann haben Sie der Staatsanwaltschaft einen Bericht über die Ergebnisse der Sonderkommission übermittelt?

3. Welchen Inhalt hat dieser Bericht?

Wird die Staatsanwaltschaft laufend über die Ergebnisse der Sonderkommission informiert?

4. Im ‚FORMAT‘ werden auszugsweise Teile des Ermittlungsaktes der Sonderkommission mit der Aktenzahl 20.000/144-GD/00 veröffentlicht:

Um welchen Akt handelt es sich dabei?

Welchen Stand hatte dieser auszugsweise veröffentlichte Akt?

5. Wer verfügte über diesen Akt?

6. Gibt es Erhebungen betreffend die Weitergabe dieses Aktes wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses?

7. Gibt es Indizien, wer diese illegale Weitergabe des Ermittlungsaktes getätigt hat?

8. Werden Sie diesen Akt, der nunmehr sogar Medien vorliegt, dem Nationalrat zur Verfügung stellen?

9. Welche über EKIS hinausgehende Datenbanken und Handarchive gibt es im Bereich des Innenministeriums samt Dienststellen?

10. Welcher Personenkreis hat zu den jeweiligen Datensammlungen Zugang, und wie wird dieser Zugang dokumentiert?


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