Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 91

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Aber ich werde genauso leidenschaftlich dafür kämpfen, dass etwaige Grauzonen als mögliche Spielwiese für schwarze Schafe unterbunden werden, damit – und ich möchte auch Sie bitten, da die Polizei und die Gendarmerie und den Kriminaldienst zu unterstützen – ein wichtiges, lebensnotwendiges Handwerkszeug für die Polizei, für die Gendarmerie und auch für den Zoll weiterhin erhalten bleibt und sich weiter entwickeln kann und sicher ist oder, wenn es Lücken gibt, sicher wird.

Ich werde drittens alles dazu beitragen, dass ein großer Dienst, den fast 30 000 Beamte täglich für unser Land leisten, nicht durch einen Kleindienst reduziert wird. Das kann nicht sein, und das darf nicht sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme nun zur Beantwortung der dringlichen Fragen, und ich darf Ihnen versichern, dass ich außerordentlich korrekt und genau nach den Vorgaben, die Sie angeboten haben, nämlich nach den staatsrechtlichen Grundlagen, diese Fragen beantworten werde.

Zur Frage 1:

Im Hinblick auf die Gerichtsanhängigkeit der Angelegenheit und unter Bedachtnahme auf die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit ist mir die Bekanntgabe des Standes der Untersuchungen der Sonderkommission im Detail aus diesen zwingenden rechtlichen Gründen nicht möglich.

Zur Frage 2:

Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit hat am 11. Oktober 2000 einen ersten Bericht der Sonderkommission der Staatsanwaltschaft übermittelt. Heute wurde der zweite Bericht samt Unterlagen über Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft erstattet.

Zur Frage 3:

Ich verweise auf meine Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit auch im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des gerichtlichen Vorverfahrens. Auf Grund der Anträge der Staatsanwaltschaft wird diese laufend von der Sonderkommission informiert. – Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Frage 2 verweisen.

Zur Frage 4:

Der in meiner Beantwortung der Frage 2 erwähnte erste Bericht der Sonderkommission wurde unter der in der Anfrage genannten Aktenzahl 20 000/144-GD/00 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt und beinhaltet den Ermittlungsstand bis 11.10.2000.

Zur Frage 5: Das Innenressort und das Gericht.

Zur Frage 6:

Um jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, wurde die Staatsanwaltschaft Wien auf den in Rede stehenden Sachverhalt bereits aufmerksam gemacht.

Zur Frage 7: Sind derzeit nicht bekannt.

Zur Frage 8: Nein! – Ich verweise hier wieder auf die mir obliegende Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit.

Zur Frage 9:

Soweit Datenanwendungen der Meldepflicht an das Datenverarbeitungsregister der Datenschutzkommission gemäß § 17 Abs. 1 Datenschutzgesetz 2000 unterliegen, wurden die Meldungen an diese erstattet und auch vom Datenverarbeitungsregister registriert. Dort können die


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