Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 96

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Aber Sie sprechen in Ihrer Dringlichen Anfrage von illegalen ... (Abg. Schwemlein: Nein!) Streiten Sie das jetzt doch nicht ab! Nehmen Sie Ihre Dringliche Anfrage zur Hand, dann werden Sie sehen, dass dort drinnen steht: "illegale Abfragen". (Abg. Schwemlein: Hat es ja gegeben!) Also wenigstens das müssen Sie zugeben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Interessant ist die Homepage der Grünen, und zwar gibt da Herr Peter Pilz einen Hintergrundbericht über diese Datenmissbrauchsaffäre im Bundesministerium für Inneres, aber gleich in einem Aufwaschen macht er daraus eine Spitzelaffäre der FPÖ: Hinweise auf freiheitlichen Missbrauch von EKIS-Daten.

Das ist doch wirklich ungeheuerlich, Herr Abgeordneter: einen Hintergrundbericht gleich zu verbinden mit Schuldzuweisungen, die aber durch nichts belegt sind! Man sieht schon, wo der Karren hinlaufen soll, wo die Opposition die Freiheitlichen haben möchte.

Ich weiß nicht, welche Informationsquellen Sie, Herr Pilz, für Ihre Homepage angezapft haben, aber mit offiziellen Informationen hat das nichts zu tun, genau so wenig wie die von Ihnen, Herr Schwemlein, und die von Herrn Gusenbauer. (Abg. Schwemlein: Auf die von Herrn Haider sind wir neugierig!) Ich habe schon zitiert, was Minister Strasser gesagt hat.

In der Homepage von Herrn Pilz reiht sich eine Unwahrheit an die andere. Genauso streitet er nämlich auch ab, dass gegen ihn ermittelt wird.

Herr Abgeordneter Pilz! Der abgesetzte SPÖ-Gemeinderat und Sie sind die Einzigen, die wirklich nachgewiesenermaßen über Daten verfügt haben, die streng geheim waren. (Abg. Schwemlein: Und der Herr Haider?!) Sie sind bei einer Pressekonferenz mit Aktenstücken aus einem Disziplinarakt aufgetreten. Der Herr Innenminister hat gesagt, es werde untersucht, wie Sie zu diesen Akten kamen. Auf der Homepage steht drinnen: Nein, das alles stimmt nicht.

Noch etwas ist sehr interessant: Herr Pilz, der natürlich weiß, dass es nicht in Ordnung ist, dass er mit geheimen Daten angetroffen wird, startet gleich eine Selbstreinigungsaktion auf der Homepage, und zwar sagt er Folgendes: Wenn jemand interne Akten aus der öffentlichen Verwaltung zur Kontrolle verwendet, dann ist das erlaubt. Nur zur Bespitzelung ist es nicht erlaubt. Wenn jemand Akten zur Bespitzelung politischer Gegner verwendet, dann ist das ein Fall für die Gerichte und für einen Untersuchungsausschuss. Wer damit aber den Missbrauch der amtsinternen Macht dokumentieren und abstellen will, ist als Abgeordneter dazu verpflichtet. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Irrsinn!)

Also bitte, der Herr Pilz stellt sich gleich selbst den Freibrief aus. (Abg. Haigermoser: Masche Pilz!) So stellen Sie sich die Politik in Österreich vor. Wir werden da aber nicht mitmachen, sondern wir sind der Meinung, dass Recht Recht bleiben muss – und Unrecht eben Unrecht.

Ich glaube, man bezeichnet so etwas, was Herr Pilz macht, als klassische Doppelmoral. Herr Pilz, ich erwarte mir jetzt von Ihnen, dass Sie zu dieser so genannten Rechtfertigung eine Stellungnahme abgeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ziemliches Desinteresse in den SPÖ-Bänken!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der Opposition! Ich wundere mich wirklich über die Unsensibilität von manchen Abgeordneten oder von Ihnen allen, wenn es um die Medienberichterstattung geht. Es regt sich niemand von Ihnen auf, wenn zum Beispiel "NEWS" einen geheimen Nationalbankprüfbericht veröffentlicht, "NEWS" ein geheimes Protokoll des Finanzministeriums veröffentlicht, "NEWS" einen geheimen Botschaftsbericht aus Paris veröffentlicht! Ich könnte diese Liste von Beispielen fortsetzen.

Ich frage mich: Was sagen Sie dazu? Ist Ihnen das alles recht? – Da ist niemand aufgestanden und hat sich aufgeregt und hat geschaut, woher diese Informationen kommen!

Oder: Von der SPÖ hat es im Jahre 1991 eine Spitzelaffäre gegeben. Da hat das Büro von Landeshauptmann Sipötz an das Büro des SPÖ-Bezirkssekretariates in Oberpullendorf geschrieben und um Erhebungen über sechs mit Namen, Geburtsdatum und Adresse angeführte Personen


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