Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 108

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Ich könnte diese Liste Ihrer Bespitzelungen endlos fortsetzen: Kärnten 1989, Schatzmayer, Dossiers über Gegner des Donaukraftwerks; Wien 1990, "Noricum"-Ausschuss; Burgenland 1990, Bespitzelungsaktion der Landesrätin Christa Krammer, auch aus Ihrem Verein, Herr Kollege. Setzen Sie sich ruhig hin, es gibt noch mehr zu hören! Burgenland 1991: Büro Landeshauptmann Sipötz, Bezirkssekretariat Oberpullendorf. – Sie wissen es genau und regen sich auf. Dabei haben Sie ja vollen Zugriff auf das Innenministerium auch noch gehabt! (Abg. Schwemlein: Ich habe keinen Zugriff!) Wien 1995, Marizzi-Affäre; Salzburg 1998, AK-FSG-Spitzelaffäre, und so weiter. Ich kann Ihnen das seitenweise vorlesen. (Abg. Schwemlein: Soll ich Ihnen auch etwas bringen? Wie viele Seiten wollen Sie von mir haben?)

Sie sitzen hier im Glashaus, über Sie liegen genügend konkrete Angaben vor, und Sie versuchen, zu vernebeln. Sie haben ja nur Angst, dass all das auffliegt, was Sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten unter sozialistischen Innenministern angehäuft haben. Davor haben Sie Angst! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwemlein: Dann stimmen Sie dem Ausschuss zu! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zum Abschluss noch ein Zuckerl aus Ihrer eigenen Anfrage. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Dem Vernehmen nach, sagen Sie, hat Bundesminister Strasser die Namen – jene Namen, um die es hier geht – von sieben Personen den Mitgliedern des Unterausschusses bekannt gegeben. – Dem Vernehmen nach. Woher hat denn das Nichtmitglied des Unterausschusses, Gusenbauer, das vernommen? Welches Vöglein aus dem SPÖ-Verein hat ihm das offenbar gesungen und hat dabei ebenfalls seine Ausschusspflichten verletzt? Diese Frage stellt sich ganz deutlich. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

16.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ob diese Affäre "klein-dienstlich" ist, oder ob es sich um den "Mega-Skandal" der Republik handelt, wie es Herr Kollege Gusenbauer ausgeführt hat, das können wir heute so noch nicht beantworten.

Herr Minister Strasser hat vollkommen richtig gehandelt und am 11. Oktober den Bericht der Sonderkommission sofort an die Staatsanwaltschaft übermittelt, noch bevor er selbst Einsicht hatte, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, hier irgendwie einzugreifen. Heute ist es zu früh, um nach dem Bericht zu rufen, Herr Kollege Pilz, denn jetzt ist die Justiz am Zug.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gilt grundsätzlich – und das wird heute sehr häufig vergessen – die Unschuldsvermutung. Wir müssen daher von Verdachtsmomenten sprechen, und nicht von Tätern. Die Staatsanwaltschaft ist am Zug, die Sonderkommission ermittelt im Auftrag des Staatsanwalts. Das heißt, es liegt in der Kompetenzlage des Justizbereiches und nicht mehr des Innenressorts.

Erstmals wird die strafrechtliche Verantwortung untersucht. Es geht primär um den Verdacht der unzulässigen Weitergabe personenbezogener Daten, dabei sind unter Umständen der Amtsmissbrauch oder eventuell die Verletzung des Amtsgeheimnisses strafrechtlich relevant. Es gibt angeblich auch den Verdacht, dass Geld mit im Spiel ist, dann geht es unter Umständen auch um unerlaubte Geschenkannahme.

Datenhehlerei, wie das beispielsweise andere Rechtsordnungen kennen, diesen Straftatbestand gibt es in der österreichischen Rechtsordnung nicht. (Abg. Mag. Wurm: Mittäterschaft!) – Das ist richtig, Frau Kollegin Wurm! Es kann sein, dass neben Amtsmissbrauch oder der Verletzung des Amtsgeheimnisses oder der unerlaubten Geschenkannahme auch die Mittäterschaft in Frage kommt.

Derzeit arbeitet die Staatsanwaltschaft das unter Hilfestellung der Sonderkommission und des Innenressorts aus, aber das Vorverfahren ist nicht öffentlich, und das Hohe Haus wird dies respektieren. Daher ist es zu früh, lautstark nach einem Bericht zu rufen.


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