Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 169

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Sehr geehrte Damen und Herren! Als Dank für dieses Engagement im Umweltsektor wurde die Stadt St. Pölten erst vor wenigen Tagen mit einem Sonderpreis des "Klimabündnisses 2000" ausgezeichnet. In der Verleihungsurkunde dankt Herr Bundesminister Molterer für das vorbildliche Engagement der Stadt in Bereichen der Landwirtschaft und des Klimaschutzes.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist der Weg, den wir weitergehen sollten, und nicht die Schaffung neuer Behörden auf Landesebene – dies umso mehr, als die letzte Novellierung des UVP-Gesetzes durch FPÖ und ÖVP die Bürgerrechte schamlos beschnitten hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss sei gesagt, dass die SPÖ den Weiterbestand des unabhängigen Umweltsenates auf Bundesebene unterstützen wird, wenn auch der rechtliche Rahmen seines Wirkens durch die aktuelle Demolierung des UVP-Gesetzes durch die blau-schwarze Einheitspartei sehr eingeschränkt wurde. (Beifall und Bravo-Ruf bei der SPÖ.)

21.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

21.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Heinzl ist offensichtlich beim letzten Tagesordnungspunkt, beim Menschenrechtsbericht, nicht zu Wort gekommen. Da war es ja schon geübte Praxis, die Regierungskoalition anzuschütten. Jetzt hat er bei einer Konsensmaterie – und die, über die wir unter diesem Tagesordnungspunkt sprechen, ist, wie ich meine, eine solche; jedenfalls geht das aus dem Ausschuss hervor – diese Anschüttungen eben fortgesetzt. – Herr Kollege Heinzl, ich gehe nicht darauf ein.

Ich stelle fest, dass es bei dieser Vorlage um die Sicherung des Fortbestandes einer sinnvollen Institution, einer sinnvollen Einrichtung geht. Dieses Umweltsenatsgesetz ist 1993 "begründenswerterweise" befristet installiert worden, und diese Befristung erfolgte wegen der im Zuge der Bundesstaatsreform geplanten Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Ein wesentlicher Punkt einer Befristung ist eben das Ende, und dieses wäre demnach am 31. Dezember 2000.

Der Umweltsenat ist die zweite Instanz im Zuge eines UVP-Verfahrens – die erste ist die Landesregierung – und ist eine unabhängige Kollegialbehörde. Das heißt, die Mitglieder sind in der Ausübung ihres Amtes an keinerlei Weisungen gebunden. Abänderungen der Entscheidungen sind nicht möglich, wohl aber eine Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes, der dann kassatorisch entscheidet. Keine Verlängerung des Bestehens dieses Umweltsenates durch dieses Gesetz würde einen Entfall dieser zweiten Instanz, eine zusätzliche Belastung der Gerichtshöfe, eine Verlängerung der Verfahrensdauer, insbesondere beim Anlagenrecht, und letztlich auch Kosten bedeuten. Daher ist – was, wie ich meine, ja unumstritten ist – eine Verlängerung dieser Frist zweckmäßig.

Es gibt zwei Änderungen, die gleichzeitig vollzogen werden. Die eine Änderung erfolgt, um die Personalressourcen zu erhöhen, und sie besteht darin, dass die 20 Ersatzmitglieder den Mitgliedern gleichgestellt werden. Die zweite Änderung erfolgt aus Befangenheitsgründen. Das sind aber Details. Im Grunde genommen findet das bisherige Gesetz durch den heutigen Beschluss eine Fortführung.

Zu den Kosten sei noch kurz angemerkt: Die Vergütungen für die Mitglieder des Umweltsenates fallen nur im Anlassfall an. Das heißt, es ist, da die Gesamtzahl der Mitglieder des Umweltsenates gleich bleibt, keinesfalls damit zu rechnen, dass es zu höheren, über das bisherige Ausmaß hinausgehenden Kosten kommen wird.

Unsere Fraktion wird selbstverständlich der Verlängerung der Geltung dieser Bestimmung und damit der Fortführung dieser zweckmäßigen Einrichtung zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.04


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