Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 252

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Es sind dies:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und GenossInnen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S: 5, F: 4, V: 4 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte und der systematischen Bespitzelung durch Angehörige des Sicherheitsapparates.

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit diesen Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für Inneres und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten hin überprüfen.

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Antrag

der Abgeordneten Pilz, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt:

1. Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die illegale Weitergabe von Daten aus seinem Ressortbereich.

2. Organisationsmängel im Bereich der Sicherheitsbehörden, die dazu geführt haben, dass jahrelang unbemerkt personenbezogene Daten an nicht dazu Berechtigte weitergegeben wurden.

Zusammensetzung: 5 SPÖ, 4 ÖVP, 4 FPÖ, 1 GRÜNE

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Diese Anträge wurden inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Im Einvernehmen mit den Antragstellern wird über die erwähnten Anträge eine gemeinsame Debatte unpräjudiziell durchgeführt, wobei dem jeweiligen Erstredner zur Begründung eine Redezeit von je maximal 10 Minuten zur Verfügung steht und im Anschluss daran je ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von maximal je 5 Minuten zum Wort gelangt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim. Ich erteile es ihm.


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