Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 97

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Basis der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe wurde ein Zivildienst-Neu entwickelt, den ich am 17. Oktober 2000, also vor einigen Tagen, dem Ministerrat vorlegen konnte, der dort auch beschlossen wurde und Ihnen jetzt vorliegt. Er umfasst vier zentrale Punkte.

Erstens: Abbau von Zuweisungsrückständen, dadurch bessere Planbarkeit für die Trägerorganisationen, sodass eine gewisse Zuweisungsanzahl von Zivildienern für länger als ein Jahr fix und fertig beziehungsweise gesichert ist und damit die Planbarkeit gegeben ist.

Zweitens: Wir erschließen neue Tätigkeitsfelder in den Bereichen Umweltschutz und Jugendarbeit.

Drittens: die Möglichkeit, über die tatsächliche Zuweisung hinaus gegen Vergütung weitere Zivildienstpflichtige pro Termin zugewiesen zu bekommen. (Abg. Haidlmayr: Zivildienst ... bleibt aufrecht!)

Der zweite große Schwerpunkt war – ich bin überrascht, dass Sie, Frau Abgeordnete, diesem Ziel der Bundesregierung nicht Ihren Sanctus geben können – eine enorme Verwaltungsvereinfachung zugunsten der Zivildiener (Abg. Haidlmayr: Nein, das stimmt nicht!), zugunsten der Zivildienstorganisationen und natürlich auch zugunsten der Organisation des Ministeriums. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Haidlmayr: Nur für die Organisation, nicht die Zivildiener!)

Wir berücksichtigen die Wünsche der Zivildienstpflichtigen, einer bestimmten Einrichtung zugewiesen zu werden. Wir wollen den Wunsch der Trägerorganisationen berücksichtigen, einen bestimmten Zivildiener auf Grund seiner Talente auch bekommen zu können. Wir schaffen die von den Trägerorganisationen an den Bund zu leistenden 55 unterschiedlichen Vergütungsformen ab, und wir schaffen auch das komplizierte Vertragswesen, in dem sich weder die Zivildiener noch die Organisationen noch die Beamten des Ministeriums zum Schluss restlos ausgekannt haben, ab.

Dritter Schwerpunkt: wesentlich mehr Autonomie und Gestaltungsfreiheit für die Trägerorganisationen. (Abg. Haidlmayr: Und Einschränkungen der Zivildiener und Abhängigkeit der Zivildiener von den Einrichtungen!)  – Der Grundsatz lautet: Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dem Bund eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3 000 S zu leisten. Es gibt einige wichtige Ausnahmen wie das Rettungswesen, die Katastrophenhilfe, die Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung, Krankenbetreuung, Betreuung von Drogenabhängigen, Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen in Schubhaft. Diese zahlen dem Bund keine Vergütung, sondern erhalten vom Bund ein Zivildienstgeld in der Höhe von 3 000 bis 6 000 S.

Der zweite Aspekt im Bereich der Autonomie ist, dass Leistungen, auf die Zivildiener einen Anspruch haben, im Gegensatz dazu zu einem bestimmten Teil von den Trägerorganisationen zu erbringen sind, darunter fällt insbesondere der nunmehr gesetzlich normierte Anspruch auf Verpflegung, und damit ist auch die von Ihnen kritisierte Nichtverpflegung abgestellt (Abg. Haidlmayr: Die Einrichtungen können die Verpflegung nicht sicherstellen, Herr Minister!) und gesichert, dass ab In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (Abg. Haidlmayr: Das ist nach wie vor unsicher!)  – und wenn Sie mitwirken, dann wird es rasch gehen – ein Vollkostenersatz und damit eine volle Verpflegung für alle Zivildiener gewährleistet ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Haidlmayr: Das gibt es in der Praxis nicht!)

Es tut mir außerordentlich Leid, Frau Abgeordnete, dass Sie offensichtlich einen anderen Zivildienstgesetzentwurf in Händen haben als jenen, den der Ministerrat beschlossen hat. Ich darf Sie herzlich einladen, die Ministerratsvorlage zu lesen (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja, wenn wir sie kriegen täten!), denn dann werden Sie sehen, dass die Pflichtversicherung nicht abgeschafft wird. (Abg. Haidlmayr: Ich habe das, was Sie mir zur Begutachtung geschickt haben!) Ich darf Sie freundlich einladen, das letzte Papier, das gültig ist, das auch dem Parlament zugewiesen wird, zu lesen.

Sie werden feststellen, dass die Pflichtversicherung darin nicht abgeschafft wird (Abg. Haidlmayr: Haben Sie es zurückgenommen?), dass aber eine wesentliche Verbesserung für die Zivil


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