Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 180

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Ich verstehe aber nicht, warum Sie den guten Namen, den die biologische Landwirtschaft in Österreich hat, dadurch anpatzen, dass Sie die Gentechnik in diesem Zusammenhang ins Landwirtschaftsgesetz hineinbringen wollen. Das muss man sich einmal vorstellen – wir werden es ja im Ausschuss noch diskutieren, aber das sollte alle interessieren –: Kollege Pirklhuber will die biologische Landwirtschaft als Leitbild verankern und die Gentechnik in der Landwirtschaft generell verbieten und verlangt in seinem Antrag eine einzige Ausnahme – er will, dass im Grundgesetz der Landwirtschaft festgelegt wird, dass Tierarzneimittel, Bodenverbesserer und Düngemittel von gentechnisch veränderten Organismen für die biologische Landwirtschaft zur Verfügung stehen sollen. Das ist etwas, das ich sicherlich nicht mittragen werde. Das ist sicherlich etwas, gegen das sich unsere Fraktion wehren wird. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: ... eine EU-Verordnung!)

Ich lade Sie aber sehr herzlich ein, mit uns über die wirklich wichtigen Dinge nachzudenken. Das ist zum Beispiel die Zucker-Marktordnung, die in großen Bereichen Dinge erfüllt, die heute schon diskutiert wurden. Sie hilft dem Markt, sie hilft der Regionalentwicklung, sie hilft der Umwelt. Die Verarbeitung der Zuckerrübe ist eine der umweltfreundlichsten Produktionsweisen. Die Zucker-Marktordnung hilft auch der Entwicklungshilfe. Aber sie ist gerade gefährdet. Helfen Sie mit, dass die Zucker-Marktordnung hält, das wird mehr wert sein und mehr bringen als dieser Antrag!

Herr Pirklhuber, noch etwas: Wir sind heute am Ende eines langen Tages. Wenn unsereiner Kopfweh hat, dann weiß er: Es ist deshalb so, weil wir nicht schlafen durften. Wenn Sie Kopfweh haben, ist es nicht, weil Sie Ihr Heiligenschein drückt! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Danke, Herr Staatssekretär.

Ich weise den Antrag 191/A dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

16. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien (15 U 263/00a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (341 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum letzten Punkt der Tagesordnung.

Der Wunsch nach Berichterstattung liegt nicht vor.

Daher gelangen wir sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses, Folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. September 2000, 15 U 263/00a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag des Immunitätsausschusses anschließen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


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