Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 208

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hat man auch bei den Post-Zeitungstarifen gesehen. Das trifft wiederum oftmals diese Vereine. Politik hat eben Methode, diese Politik im Besonderen verfolgt aber eine sehr fragwürdige Methode!

Es ist auch Zynismus, wenn man von mehr Autonomie für die Trägerorganisationen spricht. Ich glaube, auf die Freiheit, ab jetzt anstelle des Bundes elementare finanzielle Brocken zur Versorgung der Zivildiener zu übernehmen, würden viele der Trägerorganisationen allzu gerne verzichten!

Auch die Zivildiener haben entsprechende Benachteiligungen hinzunehmen. Die Ansprüche vor allem hinsichtlich Verpflegung und Pauschalvergütung sind plötzlich nicht mehr öffentlich-rechtlich, sondern zivilrechtlich. Kommt es zu einem Streit, dann kann der Zivildiener vor dem Zivilgericht versuchen, im Zivilrecht-Rechtsweg seinen Prozess zu gewinnen. Er trägt natürlich auch das Prozessrisiko und ist somit in keinster Weise mehr einem Grundwehrdiener gleichgestellt.

Auch in der Frage der Verpflegungsmodalitäten ist es den Regierungsparteien nicht gelungen, eine klare und für die Zivildiener akzeptable Lösung zu finden. Es herrscht absolute Unsicherheit über den schwammigen Begriff der so genannten "angemessenen Verpflegung".

Meine Damen und Herren! Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Dietachmayr, Ludmilla Parfuss und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986) geändert wird (ZDG-Novelle 2001)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Die Z 8 und 9 betreffend § 12b Abs. 8 bis 12 entfallen.

2. Die neue Z 8 lautet:

"8. § 12b Abs. 8 lautet:

‚Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, anerkannten Trägern jene Kosten, die ihnen durch den von Zivildienstpflichtigen gemäß Abs. 5 und 6 geleisteten Dienst erwachsen sind, bis zu dem Betrag zu ersetzen, der vom Bund im letzten Jahr in Vollziehung dieses Bundesgesetzes durchschnittlich für einen Zivildienstleistenden aufgewendet wurde. Die Höhe dieses Betrages ist vom Bundesminister für Inneres mit Verordnung festzustellen.‘"

3. In der Z 16 wird im § 28 Abs. 1 folgender Satz angefügt:

"Angemessen ist eine Verpflegung dann, wenn sie zumindest nach Qualität und Umfang der Verpflegung eines Präsenzdieners entspricht."

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Herr Bundesminister! Sie bezeichnen sich gerne als "erster Zivildiener des Staates". Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie das nicht sehr ehrlich meinen. Davon bin ich überzeugt! Das, was Sie an Einsatz für diese aktuelle Zivildienstgesetz-Novelle im Sinne der Zivildiener und im Sinne der Trägerorganisationen geleistet haben, war allerdings nicht gerade weltmeisterlich! Aber ich verstehe das, Herr Bundesminister, denn wer permanent in einer noch nie da gewesenen Art und Weise vom eigenen Koalitionspartner durch enervierende verbale Anschüttungen bei seiner eigentlichen Arbeit aufgehalten wird, hat es natürlich schwer, produktiv als Minister tätig zu sein und wirklich gute Gesetze zu machen! Meine Damen und Herren! Die Begleitmusik, die es im Innenausschuss gerade auch bei dieser Gesetzesnovelle gegeben hat, konnte sich hören lassen und hat ja zu einem handfesten Koalitionsstreit geführt. Im Ausschuss hat sich


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