Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 77

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der gesamte Sozialbereich wird einen Beitrag von rund 5 Milliarden Schilling leisten müssen, um die soziale Fairness aufrechtzuerhalten und in der Folge, wie Kollege Stummvoll klar formuliert hat, eine Zukunftssicherung zu gewährleisten, denn eine Arbeitsplatzsicherung kann es nur dort geben, wo die öffentlichen Haushalte in Ordnung sind.

Nun zum Hauptteil. Die Sommerdiskussion, zum Teil von den Gewerkschaften geschürt, hat sich um folgende Punkte gedreht: Erstens: kein Arbeitslosengeld bei Abfertigungszahlung für die Dauer von drei Monaten; zweitens: Besteuerung des Pflegegeldes; drittens: Kürzung des Pflegegeldes; viertens: genereller Entfall der beitragsfreien Mitversicherung – einzige Ausnahme: Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes –; fünftens: Streichung der Familienbeihilfe für Studenten ab dem 19. Lebensjahr.

Wir alle erinnern uns noch an Aussagen wie zum Beispiel jene von Zentralsekretär Kaske: Dann wird die Republik brennen! – Nichts davon ist passiert. (Abg. Dr. Trinkl: Noch nicht! – Abg. Dr. Stummvoll: Gott sei Dank!)

Die Regierungspartner haben gut verhandelt, die Opposition hingegen hat es dabei belassen, uns über die Medien auszurichten: Wir sind dagegen, und zwar gegen alles! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Was ist nun wirklich der Fall? – Das Arbeitslosengeld bei Abfertigungszahlung bleibt unberührt, das Pflegegeld bleibt unangetastet, und auch die Familienbeihilfe bleibt, wie sie ist. Richtig ist, wir arbeiten zeitgerecht an einem neuen Familienpaket. Die Mitversicherung bleibt für den Partner erhalten, aber darauf wird meine Kollegin Edeltraud Gatterer noch eingehen.

Eines ist klar: Einen guten Teil der Diskussion zu diesem Thema hätten wir uns ersparen können. Bei aller berechtigten und künstlichen Aufgeregtheit: Zuerst kommt die finanzielle Dimension, damit die Kirche im Dorf bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Unter dem Schlagwort "Treffsicherheit" werden Maßnahmen getroffen, die insgesamt per saldo rund 5 Milliarden Schilling von rund 100 Milliarden Schilling ausmachen. Das sind 5 Prozent, bezogen auf das gesamte Sozialsystem weniger als 1 Prozent.

Ich sage ganz deutlich: Stabilität, Vollbeschäftigung und das Ende der Schuldenpolitik sind die notwendige und beste Grundlage jeder Sozialpolitik, gerade auch im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Wir haben darin auch eine gute Bestätigung seitens der europäischen Sozialpolitik erhalten.

Die Schulden von gestern – das kann man gar nicht oft genug wiederholen! – sind die Steuern von heute! Daher stehen wir aus Überzeugung dazu, so rasch wie nötig und so ausgewogen wie möglich eine Kurskorrektur in Richtung Zukunft ohne neue Schulden einzuschlagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Kurz zusammengefasst noch einmal, was auch Bundesminister Bartenstein schon erwähnt hat: Was kommt jetzt wirklich? – Erstens: eine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes. Eine neue Berechnungsformel statt des veralteten Lohnklassen-Schemas stellt sicher, dass das Arbeitslosengeld immer mindestens in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegt, wenn es dadurch nicht 60 beziehungsweise 80 Prozent des im Vorjahr bezogenen Nettoeinkommens überschreitet, und dass es zu einer Vereinheitlichung der Familienzuschläge in der Pensions- und Arbeitslosenversicherung in Höhe von 400 S kommt. In diesem Zusammenhang kann niemand sagen oder einen plausiblen Grund angeben, warum es in diesem Bereich bis jetzt unterschiedliche Behandlungen gegeben hat.

Es kommt ferner zu einem Entfall der so genannten Begünstigungsklausel beim Fortbezug, wenn bereits eine neue Anwartschaft erworben ist. (Abg. Verzetnitsch: Die in der Regel niedriger ist!)  – In der Regel? Nicht immer oder fast überhaupt nicht!

Das Arbeitslosengeld soll eben in erster Linie ein Ersatz für das ausgefallene Arbeitseinkommen sein. Ausgenommen sind natürlich Arbeitnehmer über 45 Jahren.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite