Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 217

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b) Im Abschnitt 48.2 Z 26 tritt im § 72 Abs. 1 in der Tabelle in der Entlohnungsstufe 1 der Entlohnungsgruppe v2 anstelle des Betrages "1 388,3" der Betrag "1 383,3".

4. Art. 59 (Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In der Z 3 tritt im § 106 Abs. 2 Z 9 in der Tabelle in der Dienstzulagengruppe VI ab der Gehaltsstufe 13 anstelle des Betrages "190,4" der Betrag "191,4".

5. Art. 66 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In Z 24 wird in § 589 Abs. 3 das Wort "tritt" durch das Wort "treten" ersetzt.

Begründung:

Behebung von redaktionellen Versehen.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lichtenberger. – Bitte.

22.04

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr schwierig, jetzt, am Ende diesen langen Diskussionstages, die gesamte Verkehrspolitik noch in ihren budgetären Auswirkungen beziehungsweise in Bezug auf die Begleitgesetze abzuhandeln. Deswegen muss ich mich hier auf einige wenige Themen beschränken, die natürlich sehr stark mit den Budgetbegleitgesetzen zusammenhängen.

Zunächst einmal möchte ich, auch wenn sie nicht anwesend ist, der Verkehrsministerin und ihren Beamten danken. Die Antworten aus dem Ausschuss sind prompt und vollständig und in manchen Bereichen sogar wirklich aussagekräftig ergangen. (Beifall des Abg. Ing. Herbert L. Graf. )

Allerdings befindet sie sich damit in einem starken Gegensatz zum Beispiel zum Verteidigungsausschuss, dem ich eine Frage nach einer Steigerung in Bezug auf Baukosten gestellt habe. Diese Antwort halte ich wirklich für eine Beleidigung für jeden, der versucht, sich inhaltlich mit dem auseinander zu setzen, was an Budgetbegleitgesetzen eingebracht wird. Dort steht dann einfach: Im Zuge der Anhebung dieses Ansatzes wurde die Voranschlagspost sowieso auf 442 Millionen angehoben.

Das ist nicht einmal mehr zynisch, das ist eigentlich eine Zumutung! Das möchte ich in diesem Zusammenhang wirklich ganz deutlich sagen. (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich möchte eben auch hinzufügen, dass das Ganze aus dem Verkehrsministerium wirklich vollständig, allerdings in manchen Punkten nicht inhaltlich erschöpfend gekommen ist. Auf diese Punkte möchte ich jetzt eingehen.

Beginnen muss ich allerdings mit einer Presseaussendung des Herrn Bundeskanzlers. Er hat am 4. September festgestellt, dass bei den Investitionskosten – und das ist für ihn wirklich ganz klar – das Road-Pricing auf jeden Fall eingeführt werden soll, weil der Verkehr zu billig sei und die Kostenfrage nicht jene Bedeutung habe, die sie volkswirtschaftlich hat. Er stellt damit also fest, wie notwendig das Road-Pricing wäre.

In den Budgetbegleitgesetzen hingegen sind zwei relevante Dinge schlicht gestrichen worden. Das erste ist der Zeitpunkt der Einführung. Das heißt, Herr Finanzminister, hier muss ich mich wirklich fragen, warum es denn so leicht ist, den so genannten kleinen Frauen und Männern in unserem Land alles wegzunehmen, was nicht niet- und nagelfest ist, und den LKW-Verkehr so weitgehend ungeschoren zu lassen, dass noch immer Quersubventionen vom PKW zum LKW stattfinden (Abg. Wattaul: Keine Ahnung!) und das, was geplant worden ist, nämlich die Kfz-Steuer inzwischen anzuheben, nur die einheimischen Frächter trifft, aber nicht den Transitver


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