Koalition zum ersten Mal in dieser Republik die Regierungsgeschäfte. Seit rund 20 Jahren sind nun jede Form der Künstlersozialversicherung und die existenzielle Absicherung der Künstler ein heiß umkämpftes Diskussionsthema. 20 Jahre lang gab es keine Einigung dazu.
Zu diesem Thema sagte zum Beispiel der ehemalige Kunst-Staatssekretär Dr. Wittmann: nur heiße Luft und viel Lärm um nichts. Die grüne EU-Abgeordnete Echerer sagte, eine Künstlersozialversicherung müsse umgehend kommen, Künstler dürften nicht noch einmal 18 Jahre lang warten müssen. Herr Dr. Cap von den Sozialdemokraten sagte in einer Presseaussendung: Künstlersozialversicherungsgesetz ist eine Notwendigkeit!
Meine Damen und Herren! Was soll ich sagen? – Es ist vollbracht, wir haben eine Künstlersozialversicherung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Wir haben einen Zuschuss zur Pension im Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz!
Und außerdem: Freies Schaffen von Künstlern ohne grundlegende Existenzängste wurde erst durch diese blau-schwarze Regierung ermöglicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Keine Vereinnahmung mittels Ideologien, sondern wirkliche existenzielle Absicherung, die freies Kunstschaffen möglich macht. (Abg. Ing. Westenthaler: Da kann er sehr lernen, der Cap!)
Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz existiert. Es existiert zum ersten Mal, es kam zustande unter unserer Regierung. – Und das ist der positive und vorläufig erste Schritt eines lange, eines 20 Jahre lang heiß diskutierten Gesetzes, das für die Kunstschaffenden in Österreich eine bessere Basis für die Ausübung ihres Berufes und eine grundsätzliche Absicherung ihrer Lebensumstände bildet.
Voraussetzung, um den Beitragszuschuss zur Pensionsversicherung zu bekommen, ist die Erzielung eines Einkommens aus künstlerischer Tätigkeit von 3 977 S im Monat. Was heißt das? 3 977 S im Monat, welche Künstler treffen wir mit dieser Regelung? Nicht jene, die es nicht notwendig haben, sondern genau jene, die es brauchen: die nicht etablierten, die jungen, jene, die einen Zuschuss brauchen, jene, die nur dann leben können, die nur dann arbeiten können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Noch etwas: Wir gewähren diesen Zuschuss völlig unabhängig von jeder parteipolitischen Vereinnahmung der Definition des Künstlerbegriffes (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), denn dies erfolgt durch ein eigenes Gremium, bestimmt von den Künstlern. Die Festlegung dieses Begriffes erfolgt durch Kurien der diversen Sparten: bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, ohne eine ihrer zeitgenössischen Ausformungen zu vergessen, nämlich: die Fotografie, die Filmkunst, die Multimediakunst, die literarische Übersetzung, die Tonkunst und so weiter. Das heißt, der Begriff "Künstler" bleibt für sämtliche neue Sparten, für sämtliche neue Medien offen.
Dotiert ist dieser Fonds mit 84,2 Millionen Schilling, die durch Neueinführung von Beiträgen aus dem Kunstförderungsgesetz, aber auch aus den Mitteln des Bundes aufgebracht werden.
Und noch etwas, meine Damen und Herren: Sie können uns niemals vorwerfen, dass wir uns der Kontrolle entziehen, denn dieser Fonds ist rechnungshofpflichtig, und somit haben Sie – alle Abgeordneten hier im Nationalrat – die Kontrollkompetenz. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.) Wir haben damit einen Meilenstein in der existenziellen und sozialen Absicherung von Künstlern gesetzt, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Die Ablehnung dieses Gesetzes durch die Grünen werden diese natürlich selbst vor ihren Wählern verantworten müssen. – Schauen wir uns doch einmal an, was die Grünen in letzter Zeit im Vergleich zur blau-schwarzen Regierungskoalition wirklich an kulturpolitischen Maßnahmen gesetzt haben. (Zwischenruf des Abg. Brosz. )
Ich habe hier ein Programm von einer Veranstaltung, die sich "Opposition bilden" nennt. Diese Veranstaltung fand von 10. bis 12. November statt, und zwar im Künstlerhaus, in der Kunsthalle, in der Sezession, im Depot und in Zusammenarbeit mit dem ÖGB, in Zusammenarbeit mit FSG,