Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 19

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mit GPA und mit der Grünen Bildungswerkstatt. Und welchen Zweck hat diese Veranstaltung? (Abg. Öllinger: Sagen Sie es!)  – Protest, Widerstand, zivilen Ungehorsam in demokratischen Gesellschaften, und man lehrt dort die Techniken, die Formen, die Instrumente. Das, meine Damen und Herren, ist Ihre kulturpolitische Tätigkeit mit diesem Programm! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das war Aufklärung!)

Meine Damen und Herren! Was haben wir, gegen die diese Opposition gerichtet ist, in der Zwischenzeit getan? – Wir haben gearbeitet. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen gearbeitet. Wir haben das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz durchgebracht. Wir haben ein vorausschauendes Buchpreisbindungsgesetz verabschiedet, das sogar bei der Frankfurter Buchmesse als vorbildlich für Europa gelobt wurde und das am Rande des Kulturministerrates in Brüssel von der Wettbewerbsbehörde die volle Unterstützung erhielt. Wir haben den Wegfall der Ausstellungsvergütung beschlossen und haben dadurch die Präsentationsmöglichkeiten für junge Künstler wieder erhöht. Und wir haben eine steuerliche Entlastung der Einkünfte der Künstler aus dem Verkauf ihrer Werke herbeigeführt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann dazu nur sagen – und das liegt so klar und offen auf der Hand, dass es keiner großartigen Argumentation bedarf –: Sie treiben die Leute auf die Straße, und wir sorgen für ihre grundlegende Existenz (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP) und schaffen dadurch die Möglichkeit – was Sie uns immer wieder absprechen, was aber die einzige Lösung in diesem Fall ist – eines freien, von der Ideologie unabhängigen, entpolitisierten Kunstschaffens! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

9.49

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Frauen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ab 1. Jänner 2001 werden alle selbständig künstlerisch tätigen Personen von der Versicherung der gewerblichen Wirtschaft erfasst. Der erfasste Personenkreis ist dabei durchaus inhomogen – es ist heute schon angeklungen –, ist aber auch durch extreme Einkommensschwankungen gekennzeichnet. Diese haben auch in anderen Ländern zur Einführung einer Unterstützung dieser Versicherung aus öffentlichen Mitteln geführt.

Die hier in Diskussion stehende Regierungsvorlage zur Einrichtung eines Fonds zur Förderung der Pensionsversicherung von Künstlerinnen und Künstlern, die in intensiver Arbeit unter großer Akzeptanz der in die Gespräche eingebundenen Künstlerschaft innerhalb kürzester Zeit vorgelegt werden konnte, trägt diesem Umstand Rechnung und versucht, durch Aufteilung der Verantwortlichkeiten wie durch Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Kuratorium für die Mittelverwendung und Künstlerkurien für die Aufnahme in den Fonds sowie ein rechtsstaatliches Verfahren den Ausgleich zwischen den Interessen des Bundes und den Interessen der Künstlerschaft zu erreichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich am Ende von sehr schweren Verhandlungen, von sehr substantiellen Verhandlungen die Arbeit meiner Beamtenschaft loben, die in sehr, sehr aufopferungsvollen Debatten, in selbstverleugnenden Debatten hier eine Lösung gefunden hat. Ebenso möchte ich mich bedanken bei den Vertretern der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und bei den Vertretern der Künstlerinnen und Künstler. Es war ein harter Fight, es war ein guter Fight, und ich glaube, er hat gut geendet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auf Basis dieser Gespräche konnten in der Zeit von der Begutachtung bis zur Regierungsvorlage einige Vorschläge eingearbeitet werden, die dieses Gesetz substanziell verbessert haben. Der wesentlichste Forderungspunkt der Künstlerinnen und Künstler war der Entfall oder jedenfalls das Absenken der im Entwurf vorgesehenen unteren Einkommensgrenze von 88 800 S pro Jahr. Ich habe diese Untergrenze auf die Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG, das sind gegenwärtig 3 977 S pro Monat, abgesenkt, wobei es sich dabei um Einkünfte auf Grund der nachgewiesenen Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit handeln muss.


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