Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 114

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sation zuzurechnen ist, zu gewähren. Zusätzlich sind pro angefangenen 10 000 Mitgliedern der Jugendorganisation je 100 000 S zu gewähren."

4. § 8 Abs. 2 Z 1 lautet:

"1. Zielsetzung, Gegenstand und Zweck einer Förderung,"

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Meine Damen und Herren! Mit den heutigen Beschlüssen zum Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz nehmen wir die Anliegen der Jugend ernst. Einerseits wird ihrer Meinung bei politischen Entscheidungen Rechnung getragen, und andererseits wird die Förderung auf objektive, kontrollierbare und nachvollziehbare Kriterien abgestellt.

Ich darf an einem konkreten Beispiel erfolgreiche Jugendarbeit einer Jugendorganisation aufzeigen, die durch die heutigen Beschlüsse in Zukunft gerechter behandelt werden wird. Die Österreichische Landjugend zeichnet sich durch Engagement im kulturellen, sozialen, bildnerischen Bereich und bei der Mitgestaltung des ländlichen Raumes aus. Die Österreichische Landjugend mit rund 1 100 Ortsgruppen hatte im Jahre 1998 26 000 Veranstaltungen mit mehr als einer halben Million, also mit über 500 000 Besuchern abgehalten. In Oberösterreich wurden zum Beispiel im letzten Jahr, im Jahre 1999 von den 200 Ortsgruppen über 10 000 Veranstaltungen mit rund 133 000 Besuchern durchgeführt. Dies ist die Jugendarbeit, die die Anliegen und Interessen junger Menschen fördert.

Mit den heutigen Entscheidungen nehmen wir den Satz "Jugend ist unser aller Zukunft" ernst. Und vor allem: Wir setzen Taten! Ich bedanke mich bei all jenen, die mit ihrer Arbeit dazu beigetragen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich würde Sie bitten, bei dem Abänderungsantrag noch zu prüfen, ob es wirklich heißen soll "Kirche und Religionsgemeinschaft" oder "Kirche oder Religionsgemeinschaft".

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Die Uhr ist auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

16.16

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir haben heute eine Gesetzesmaterie zu verhandeln, über die die Debatte bis dato nach meinem Dafürhalten gar nicht besonders polemisch war. Weil mich die Jugendarbeit auch auf Grund meiner bisherigen Tätigkeit im Nationalrat begleitet hat, versuche ich an dieser Stelle noch einmal, auch die Kollegen von den Grünen zu überzeugen. Ich bin Gott sei Dank nicht mehr Jugendvertreter – nicht, weil ich es nicht gerne gemacht hätte, aber es muss letztlich auch eine Frage des Alters sein, ob man noch wirklich glaubwürdig Jugendarbeit machen kann. Ich bin sehr froh, dass wir junge Abgeordnete haben, die das übernommen haben, und ich das mit 38 Jahren dann endlich abgeben konnte.

Aber nichtsdestotrotz habe ich mich deswegen zu Wort gemeldet – ähnlich wie Kollegin Mertel –, weil wir uns doch damit sehr viel beschäftigt haben und in der Vergangenheit einiges passiert ist. Ich werde den Versuch unternehmen, die Kollegen von der grünen Fraktion zu überzeugen, dass man das mittragen sollte und könnte. Ich glaube, wir liegen nicht allzu weit auseinander. Ich habe Ihre Stellungnahme sehr aufmerksam gelesen und teile durchaus viele Bedenken, die Sie darin äußern. Wenn Sie meinen seinerzeitigen Initiativantrag aus dem Jahre 1998 und die bereits davor immer wieder erklärten Punktationen dazu lesen, werden Sie bemerken, dass ich mich auch mit genau diesen Problemen auseinandergesetzt habe. Aber man muss auch Realitäten erkennen, und ich glaube, wenn man sich die beiden Vorlagen von heute ansieht, muss man sich auch die Frage stellen: Was wäre denn die Alternative dazu gewesen oder was ist die Alternative dazu?


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