Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 124

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig beschlossen.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 307/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Gottfried Feurstein, Annemarie Reitsamer, Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (9. Novelle zum Notarversicherungsgesetz 1972) (344 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Gibt es einen Wunsch auf Berichterstattung? – Dies ist nicht der Fall.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

16.56

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz die Situation bezüglich der Novelle zum Notariatsversicherungsgesetz schildern. Es geht dabei um eine sehr kleine Versicherung. Sie hat per 30. Juni 2000 779 Versicherte gehabt, und sie bekommt keinen Bundesbeitrag. Die Vertreter der Notariatsversicherung sind wegen einer Verschlechterung ihrer Finanzlage an alle hier im Hohen Haus vertretenen Parteien herangetreten und haben in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmathematiker Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese Lösungsvorschläge liegen dem Vier-Parteien-Antrag zugrunde.

Die Versicherung hatte auch mit Folgendem zu kämpfen: Notare gehen ja bekanntlich erst mit 70 Jahren oder knapp darunter in Pension, und zehn bis zwölf Versicherte pro Jahr haben eine vorzeitige Pension in Anspruch genommen. Diese Zahl ist in letzter Zeit rasant gestiegen, nämlich auf 32 Personen.

Die Notarversicherung umfasst drei Pensionsteile: einen Grundbetrag, dann einen festen Schillingbetrag pro Versicherungsmonat, weiters eine variable Zusatzpension, die das Durchschnittseinkommen des Notariats widerspiegelt. Es war wichtig, in diesen drei Gruppen eine Verhältnismäßigkeit herzustellen.

Der monatliche Steigerungsbetrag wird nun von 29 S auf 32 S erhöht. Bei der einkommensorientierten Zusatzpension kommt es zu einer Senkung: erstens durch eine Verlängerung des Berechnungszeitraumes von 18 Jahren auf 30 Jahre, zweitens durch eine Reduktion von 19 auf 16 Prozent des Durchschnittseinkommens. Das alles erfolgt in Dreijahresschritten. Der Beitragssatz wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2000 von 13 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die Pensionsdynamisierung soll für drei bis fünf Jahre ausgesetzt werden, und es wird auch einen befristeten Solidaritätsbeitrag der schon in Pension befindlichen Personen geben.

All diesen Maßnahmen liegen einstimmige Beschlüsse der Gremien der Notare zugrunde. Damit glaubt man, die Finanzierungsprobleme innerhalb von sechs Jahren in den Griff zu bekommen.

Wir stimmen dieser Novelle sehr gerne zu und freuen uns auch über das konsensuale Vorgehen in dieser Materie. Wir würden uns das auch im ASVG wünschen, denn so, wie man hier die Notare gehört hat, sollte man vielleicht im Zusammenhang mit den Pensionen auch die Pensionisten- und Seniorenvertreter hören! (Beifall bei der SPÖ.)

16.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

16.59

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass es


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite