Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 117

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Untersuchungen bei der Schlachtung Standard sind. Ich darf Sie daran erinnern, dass seit 6. Juli 1998 mit Erlass 3960528 die BSE-Überwachung Österreichs – Laboruntersuchungen und EU-Stichprobenplan – auf alle unsere Tierseuchen ausgedehnt wurde. Die BSE-Verordnung Bundesgesetzblatt 2/72 1999 hat die Anzeigepflicht für alle spongiformen Enzephalopathien bei allen Tieren vorgeschrieben.

Ich darf ferner darauf hinweisen, dass die aus England bekannte feline spongiöse Enzephalopathie, die dort bei etwa 100 bis 200 Katzen aufgetreten und nachgewiesen ist, bei uns in keinem einzigen Fall zu finden war.

Ich betone daher, dass wir auf Grund der Verwendung unserer Tierkörperentsorgungsprodukte nach wie vor auf Grundlage der Wissenschaft der Überzeugung und der ehrlichen Meinung sein können, alles an Vorkehrungen getroffen zu haben, um die Produktsicherheit in Österreich bestmöglich im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten und im Sinne der Sicherheit unserer Staatsbürger umzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf auch darauf hinweisen, dass darüber hinaus und noch zusätzlich die Verordnung der Frau Bundesministerin für Konsumentenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die Beseitigung, Verarbeitung und Vermarktung von tierischen Abfällen – Tierkörperbeseitigungs-Hygieneverordnung 1999 – erlassen worden ist, die die Problematik, die Sie, Frau Kollegin Petrovic, angesprochen haben, mit berücksichtigt hat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! Die Redezeiten von 10 Minuten in § 93 Abs. 5 beziehen sich auf jeden Redner in der Debatte. Bitte, langsam zum Schluss zu kommen!

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt (fortsetzend): Wir haben am 12. Oktober 2000 die TSE-Tierkörperbeseitigungs-Verordnung erlassen. Am 1. Jänner 2001 werden wir dann sämtliche Untersuchungen, wenn wir das entsprechende Personal haben, auch darauf ausdehnen, was ich immer vertreten habe, nämlich sämtliche Tiere, die nicht in Österreich geboren sind, sämtliche Notschlachtungen, sämtliche Krankschlachtungen und sämtliche Tiere, die in Österreich verdächtige Symptome in der Klassifizierung 1 bis 3 nach Schweizer Vorbild aufweisen, zu untersuchen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir haben in Österreich mehr Vorkehrungen getroffen als jedes andere europäische Land. Wir können daher unseren Konsumenten, wenn sie österreichische Ware in österreichischer Verarbeitung in Österreich konsumieren, die bestmögliche Garantie geben, dass sie damit von gesundheitlichen Schäden verschont sind. Und nichts anderes hat diese Bundesregierung behauptet.

Aber wir werden uns auch in Zukunft darum bemühen, die Lebensmittelsicherheit und daher die Gesundheit in Österreich weiter zu verbessern, und wir werden die Haltung, die Kollege Molterer hier vertreten hat, am 4. Dezember gemeinsam auch in Brüssel vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wenitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.01

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Cap hat in vielen Bereichen Recht gehabt. Er hat hier das Szenario vorgezeichnet, warum es überhaupt zu diesem BSE-Skandal gekommen ist, und ich gebe Herrn Cap in sehr vielen Belangen Recht. Dieser BSE-Skandal zeigt in Wirklichkeit die ausufernde Agrarbürokratie und Agrarwirtschaft in der EU auf. Und wie gefährlich diese ist, merkt man leider Gottes erst dann, wenn einige Konsumenten zu Schaden kommen. Wir wissen natürlich, dass der Grund für diese Auswüchse in der europäischen Agrarpolitik die totale Industrialisierung der Landwirtschaft ist.


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