Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 116

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sieht die österreichische Bilanz aus der Sicht des Gesundheitsministeriums aus? – Sie, Herr Kollege Professor Grünewald, haben angesprochen, dass neben den Lebensmitteln auch sehr viele andere Produkte durchaus gefährlich sein können, und haben hier etwa Arzneimittel erwähnt.

Ich darf Sie daran erinnern, Herr Professor Grünewald, dass 1990 ein BSE-Arbeitskreis, an dem Professor Budka vom Klinischen Institut für Neurologie und Herr Professor Dierich, ein Ihnen bekannter Kollege aus dem Hygienebereich in Innsbruck – an jener Universität, an der Sie selbst lehren und arbeiten – teilgenommen haben, bereits für Arzneimittel bovinen Ursprungs und im besonderen für Gelatine entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen, die seit 1994 in Österreich greifen, vorgeschlagen hat, wodurch in Österreich die legistische Umsetzung erfolgt ist.

Ich darf weiters – ohne die Österreicherinnen und Österreicher noch mehr zu beunruhigen – daran erinnern, dass auch für Blut und Blutprodukte, für Trombozyten-Spender und all jene Dinge, die damit zusammenhängen, in Österreich schon seit Jahren entsprechende legistische Vorkehrungen umgesetzt worden sind. Ich darf darauf hinweisen, dass auch für Impfstoffe schon seit 1990 BSE-freie Produkte vorgeschrieben sind und dass sich derzeit gerade wieder zur Weiterentwicklung und zum Weiterdenken ein WHO-Arbeitskreis mit dieser Problematik auseinander setzt. Man darf bei der Forschung und Lehre nie stillstehen, sondern muss früher getroffene Maßnahmen von Zeit zu Zeit, vor allem dann, wenn es neue Erkenntnisse gibt, evaluieren und weiterentwickeln.

Wir haben all diese Bereiche in Österreich immer nach dem Stand der Wissenschaft bestmöglich umgesetzt, um den Österreicherinnen und Österreichern Seuchenfreiheit und damit Gesundheit zu garantieren.

Wir haben, abgesehen von 1990, als das generelle Verbot der Verfütterung von Tierkörpermehl in Österreich erfolgte, am 22. März 1996 Lebendrinder- und Embryonenimporte aus England sowie Samenimporte aus England verboten. Und wir haben am 3. April 1996 über das Vereinigte Königreich nochmals diese Verbote verhängt.

Ich möchte daran erinnern, dass ich damals als Parlamentarier von vielen, die auch heute diesen Maßnahmen kritisch gegenüber stehen, bezichtigt worden bin – es ging damals hauptsächlich um schottische Hochlandrinder; man kann das in der Debatte von damals nachlesen –, dass ich ein Lobbyist des Rallye-Fahrers Wittmann wäre, der damals die einzigen Stämme legal nach Österreich importiert hat, und ähnliche Dinge mehr. – Man sieht, die Zeit heilt Wunden, und heute geben mir auch jene, die mich damals wegen der Maßnahmen kritisiert haben, die ich noch von der Abgeordnetenbank aus gefordert und betrieben habe, darin Recht, dass diese Maßnahmen zu fordern waren und zu fordern sind.

Wir haben am 25. März 1996 über die Schweiz die gleichen Importverbote verhängt, wir haben sie am 4. Dezember 1998 über Portugal verhängt, und wir haben am 13. November 2000 diese Importverbote auch gegenüber Frankreich verhängt. Es ist also nicht so, wie in den österreichischen Zeitungen am Wochenende zu lesen war, dass man bezüglich französischer Importe heute nur Briefe mit der Bitte schreiben kann, dass die Bauern davon Abstand nehmen, sondern das Verbot, das ich am 11. November 2000 ausgesprochen habe, wurde am 13. November 2000 von der Europäischen Kommission ratifiziert. In der Sitzung, die Sie, Frau Kollegin Petrovic, erwähnt haben, wurde unser ratifiziertes Verbot dem Wissenschaftsausschuss übermittelt.

Ich bin sicher, da ich in meinem Verbot ausdrücklich den Empfehlungen des Wissenschaftsausschusses und sonst niemandem gefolgt bin, dass unser Verbot so lange aufrecht bleiben kann, solange in Frankreich die Seuchenlage und die Tilgungslage nicht im Einklang mit den gesundheitlichen Vorkehrungen im Interesse der österreichischen Bevölkerung sind.

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass seit 1991 die Überwachung der Rinder mit zentralnervalen Symptomen und die anschließenden Laboruntersuchungen Standard sind. Ich darf darauf hinweisen, dass seit 1997 die Überwachung von allen Rindern aus Ländern mit BSE und


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