Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 126

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In England, in der Ära Thatcher, hat eine ältere Frau mit vielleicht 65 Jahren keine Chance auf beispielsweise ein künstliches Hüftgelenk gehabt, wenn sie es nicht bezahlen konnte. Pech gehabt! Kein Geld, bettlägerig – da muss man halt früher sterben! Und dagegen treten wir so entschieden auf, Herr Kollege. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Oder: Wenn zum Beispiel jemand in den USA zusammenbricht, wird zunächst einmal geschaut, ob er eine Kreditkarte eingesteckt hat. Wenn er das nicht hat, hat er Pech gehabt. Und dieser Weg ist auch hier in Österreich zu befürchten! (Widerspruch bei der ÖVP.)

Und ich sage Ihnen ein weiteres, ganz konkretes Beispiel: Wenn die Rettungshubschrauber privatisiert sind, wird früher oder später der Tag kommen, an dem gefragt wird: Wer ist denn der Verunglückte? Hat er überhaupt die Möglichkeit, diesen privaten Rettungshubschrauber zu bezahlen? (Abg. Dr. Martin Graf: Ihr habt 20 Jahre die Rettungshubschrauber verhindert? Ihr wart das!)  – Bis vor kurzem hat es ein funktionierendes Rettungshubschraubersystem gegeben, lieber Kollege! (Abg. Dr. Martin Graf: Dann reden Sie nicht so daher, als ...!) Für die Zukunft werden wir erst sehen, ob letztendlich auch Ausländer oder sozial Schwache, wenn sie einen Autounfall haben, von diesem privaten Rettungssystem gerettet werden. Das wird die Zukunft bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte nicht verabsäumen, der Volksanwaltschaft Dank und Anerkennung seitens der sozialdemokratischen Fraktion auszusprechen. (Abg. Dr. Martin Graf: Früher hat man ja nach dem Parteibuch gefragt! – Abg. Grabner: Gib einmal Ruhe!) Im Jahre 1999 haben sich 9 186 Personen an die Volksanwaltschaft gewendet. Das ist ein überaus imposantes Pensum, das die Volksanwaltschaft da zu absolvieren hatte. Ich bitte Sie, Herr Volksanwalt, auch Ihren Kolleginnen und den Bediensteten Ihres Hauses Dank zu übermitteln.

Bei den legislativen Anregungen – und das ist ziemlich interessant – urgieren die Volkanwälte im 23. Bericht der Volksanwaltschaft eine Abkehr vom Parteienproporz in den Kollegien der Bezirks- und Landesschulräte, also die oft beklagte fehlende Objektivität bei Schulpersonalbestellungen. Aber damit ist es ja oft gar nicht getan, Herr Volksanwalt. Ich habe da einen Fall vor mir, der die Schulaufsicht im Bezirk Graz-Umgebung Nord betrifft. Diese Funktion ist seit September 1998 nicht besetzt, obwohl sich der Kandidat Wolfgang Schnelzer im Assessment-Verfahren ganz klar durchgesetzt hat, in einer Kollegiumssitzung auch bestellt worden ist – interessanterweise mit einer Mehrheit aus SPÖ und FPÖ zu Zeiten der damaligen Koalition, also zweifelsfrei eine sachliche Entscheidung (Abg. Dr. Martin Graf: Weil die FPÖ dabei war!)  –, nur: Frau Minister Gehrer weigert sich seit Jahren, zu unterschreiben, meine Damen und Herren! Dieser Mann ist der Beste, er ist bestellt worden, aber die Ministerin unterschreibt nicht!

Wenn man sich also mit politischem Proporz im Zusammenhang mit Schulen beschäftigt, muss man sich auch solche Dinge anschauen. (Abg. Dr. Martin Graf: Aber der Posten geht ...!) Es wird doch nicht daran liegen, dass der betreffende Kandidat ehrenamtlich bei den steirischen Kinderfreunden engagiert ist!? Es gibt auch eine Anfrage zu diesem Thema, der mit Spannung entgegengesehen werden kann.

Ein weiterer Fall, Herr Volksanwalt. Wenn in der Steiermark Sprechstunden der Volksanwaltschaft stattfinden, werden Sie mit SchülerInnen konfrontiert sein, nämlich mit Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Es sind in der Steiermark rund 1 000 Schüler davon betroffen, dass sie es nicht abgegolten bekommen, wenn sie von ihrem Schulort zu einem Praxisort fahren. Sie bekommen dafür keine Freifahrt! Und das ist ein völliges Ungleichgewicht, eine Ungleichbehandlung etwa im Vergleich zur Ausbildung zu KindergärtnerInnen, die, wenn sie von der Stammschule zu einem dislozierten Platz fahren, wo sie Praxisunterricht bekommen, diese Freifahrt erhalten.

Die Stellungnahmen des Ministeriums dazu sind nicht nachvollziehbar, sie sind subjektive Interpretationen. Nach wie vor weigert man sich, diese Gleichbehandlung mit der Kindergartenausbildung zu akzeptieren. (Abg. Dr. Martin Graf: In der Steiermark können sie alles besser, seit der Leopold Schöggl dort ist!) Herr Volksanwalt, ich werde Ihnen auch Unterlagen zu diesem


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