Zur Frage des Herrn Dr. Kurzmann über die ausgegliederten Rechtsträger und die verlorene Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft habe ich im Verfassungsausschuss schon erwähnt, dass wir in der Praxis dazu übergegangen sind, diese Beschwerden über ausgegliederte Rechtsträger so zu behandeln, wie ein Abgeordneter eine Intervention behandeln würde. Wir haben also quasi eher vernachlässigt, dass wir für die Prüfung dieser ausgegliederten Rechtsträger nicht mehr zuständig sind, schreiben die Verantwortlichen des jeweiligen Rechtsträgers in einem Schreiben an und ersuchen um eine positive, wohlwollende Lösung des Problems.
Ich muss zugestehen, dass zumindest in meinem Aufgabenbereich so gut wie alle dieser nunmehr ausgegliederten Rechtsträger bereitwilligst Auskunft erteilen und sich auch in den meisten Fällen bereit zeigen, unseren Anregungen Folge zu leisten. Es wäre also, so glaube ich, seitens des Gesetzgebers nur ein Nachvollziehen der Bereitschaft dieser ausgegliederten Rechtsträger, wenn man der Volksanwaltschaft auch die offizielle Möglichkeit gäbe, Beschwerden der Bürger über diese Institutionen zu prüfen und dafür eine echte Kompetenz zu haben – so wie sie der Rechnungshof hat –, solange sich mehr als 50 Prozent dieser ausgegliederten Rechtsträger im Eigentum der Republik Österreich befinden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es ist doch nicht einzusehen, dass sich die Bürger zwar jedes Jahr damit abfinden müssen, dass zig Milliarden zur Abdeckung etwa des Defizits der Österreichischen Bundesbahnen aus Steuergeldern beigesteuert werden müssen, dass man sich aber nicht beim Volksanwalt beschweren darf, wenn man mit dem Personal, mit den Fahrplänen, mit der Pünktlichkeit der Züge nicht einverstanden ist. Das ist einfach nicht einzusehen. Ich glaube, der Bürger sollte, solange er die finanzielle Ausfallshaftung übernimmt, auch die Möglichkeit haben, über diese ausgegliederten Rechtsträger bei der Volksanwaltschaft Beschwerde zu führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Herr Abgeordneter Dr. Krüger hat sich mit der sehr strittigen Problematik der Diskussion um die Prüfung der Rechtsprechung auseinander gesetzt. Ich möchte Ihnen hier dezidiert sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es in der Volksanwaltschaft zu keinem einzigen Zeitpunkt – ich bin nunmehr fast zwölf Jahre lang Mitglied dieser Institution – eine Mehrheit im Kollegium der Volksanwaltschaft für das Ansinnen gegeben hat, auch die Rechtsprechung unserer Gerichte prüfen zu wollen. Das waren lediglich Diskussionsbeiträge eines einzelnen Mitglieds der Volksanwaltschaft, die aber nicht mehrheitsfähig waren und nicht die Meinung der Institution Volksanwaltschaft dargestellt haben.
Wir haben immer wieder betont, dass wir mit den jetzigen Möglichkeiten der Prüfung der Volksanwaltschaft gegenüber der Justiz durchaus zufrieden sind und die jetzigen Mittel ausreichend finden. Das bezieht sich auch auf die Säumigkeit der Gerichte. Hier können wir sehr effizient ein zum Stillstand gekommenes Verfahren wiederum im Wege der Dienstaufsicht durch den Justizminister und die Gerichtspräsidenten beschleunigen. Dort können wir ineffiziente Verhandlungsführung durch einen Richter im Wege der Dienstaufsicht bewerten lassen und entsprechende aufsichtsbehördliche Schritte einleiten. Wie die Erfahrung lehrt, ist dieses Mittel der Prüfung der Säumigkeit des Richters im Wege der Dienstaufsicht ungleich effizienter als etwa der Fristsetzungsantrag, den man uns seitens der neuen parlamentarischen Regierungsmehrheit freundlicherweise zugestehen wollte, aber ich möchte betonen: Wir benötigen dieses Mittel nicht, weil es viel zu umständlich, viel zu kompliziert ist und weil die jetzigen Mittel viel effizienter und schneller zum Ziel führen.
Herr Abgeordneter Dr. Kräuter hat zwar nicht bemängelt, aber festgestellt, dass das Budget der Volksanwaltschaft nächstes Jahr um 2,7 Millionen Schilling höher sein wird als heuer. Das ist richtig, ist aber nicht etwa auf eine Personalausweitung zurückzuführen; das möchte ich betonen. Die Zahl des Personals ist sowohl im Jahr 1999 als auch im Jahr 2000 reduziert worden – so schwer das bei diesem kleinen Personalstand von vorher 47 und nunmehr 45 Damen und Herren auch gefallen ist.
Wir werden auch in Zukunft die Zahl des Personals nicht erhöhen, sondern wir werden, wenn es möglich ist, den jetzigen Personalstand im Bereich der Verwaltung nochmals reduzieren. Ich halte es aber nicht für möglich, den Prüfbereich personell zu reduzieren, also die Zahl der