Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 149

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Prüfbeamten, die mit der unmittelbaren Beschwerdebehandlung beschäftigt sind, zu verkleinern. Die Zahl derer können wir beim besten Willen nicht mehr unter das jetzt vorhandene Ausmaß reduzieren.

Es sind vor allem der Umstand, dass Vorrückungen und Funktionsstufenerhöhungen auch im Jahr 2001 auf uns zukommen, Grund für diese Erhöhungen der Personalkosten sowie der Umstand, dass die Funktionsperiode der Volksanwaltschaft am 30. Juni 2001 ausläuft und man beim Budget davon ausgehen muss, dass theoretisch alle drei Volksanwälte ausscheiden und dafür auch entsprechende finanzielle Vorsorgen getroffen werden müssen.

Herr Abgeordneter! Sie haben auf die Objektivierung hingewiesen. Das ist ein altes Sorgenkind. Ich anerkenne zwar, dass sich so gut wie alle Bundesländer bemühen, Objektivierungsrichtlinien zu erarbeiten, sehe aber immer wieder, dass diese Objektivierungsrichtlinien eher als Feigenblatt anzusehen sind, weil letzten Endes doch wiederum parteipolitisch zusammengesetzte Gremien im Bezirksschulratskollegium und im Landeschulratskollegium die Entscheidungen zu fällen haben. Es ist nicht Sache der Länder, das zu entscheiden, sondern Sache des Nationalrates, weil es in der Bundesverfassung so gewollt ist, dass diese Gremien entsprechend dem Ergebnis der letzten Landtagswahl zusammengesetzt sind.

Es haben bereits alle neun Präsidenten der Landtage mit Bedauern festgestellt, dass es diesen Parteienproporz gibt, und es hat auch schon der Herr Bundespräsident mehrere Male darauf hingewiesen, dass er es sehr bedauerlich findet, dass dieser Parteienproporz auf Bezirksschulrats- und Landeschulratsebene in der österreichischen Bundesverfassung zwingend verankert ist. Wir haben diese Anregung aufgegriffen und würden es auch unterstützen, wenn es zu einer Aufhebung dieses Proporzes und zu einer anderen und wesentlich sachbezogeneren und fachbezogeneren Entscheidung über Personalia im Schulbereich käme. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Zum Schluss bleibt mir nur, mich herzlich zu bedanken, dass alle Damen und Herren, die zur Volksanwaltschaft gesprochen haben, anerkennende Worte gefunden haben. Ich werde diese anerkennenden Worte natürlich meinen beiden Kolleginnen weitergeben, aber ganz besonders unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hervorragende Arbeit leisten. Diese Arbeit ist die Grundlage von Berichten, die sowohl von den sieben Landtagen, für die wir zuständig sind, als auch vom Nationalrat zuletzt im Verfassungsausschuss immer wieder besonders dafür gelobt werden, dass sie leicht verständlich sind.

Darin sehen wir eine besondere Aufgabe, nämlich alle unsere Schreiben an den Bürger und alle unsere Darstellungen gegenüber den Landtagen und dem Nationalrat möglichst leicht verständlich zu gestalten, damit sich der Bürger und auch der Abgeordnete tatsächlich auch einen Reim darauf machen kann, wo den Bürger der Schuh drückt. Das sollte man mit möglichst leicht verständlichen Worten tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

19.24

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Vorsitzender der Volksanwaltschaft! Ein paar abschließende Bemerkungen zur Kunst: Ich gehe auch in die Zeitgeschichte. Zehn Monate nach dem Start der Regierung Schüssel/Riess-Passer I hat Franz Morak sein Amt als Kunststaatssekretär angetreten.

Wenn man den "Brandmeldekünstlern" à la Josef Cap glaubt, dann sieht man nur finstere Zeiten. Eine objektive Kritik zu diesen zehn Monaten besagt: Wir können auf eine engagierte Kulturpolitik zurückblicken, angeleitet von einem authentischen Kulturschaffenden Franz Morak, die sich insgesamt als souveräner Entwurf 2001 fortschreiben lässt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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