Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nächste Flop, den wir erleben mussten! Die Telekom ist verschleudert worden. Aber das ist noch immer nicht mein Thema.

Ich komme nun zu jenem Bereich im Kapitel "Wirtschaft und Arbeit", der mich besonders interessiert, nämlich zur Arbeitslosenversicherung. Da wird nämlich auch verschleudert – eine Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister belegt das ja noch: Seit dem Jahre 1996 bis zum Jahre 2002, also inklusive des nächsten Voranschlages, den wir dann im Frühjahr beschließen werden, werden der Arbeitslosenversicherung 60 Milliarden Schilling entnommen. Das entspricht in Summe den Ausgaben für zwei Jahre Arbeitslosengeld und Notstandshilfe! Zwei Jahre Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – soviel entnehmen Sie im Zeitraum von 1996 bis 2002 und sagen gleichzeitig: Die Arbeitslosenversicherung ist überfordert! Da müssen wir den Menschen Leistungen kürzen! Sie zahlen zu wenig ein – wie am Beispiel der Debatte über die Sperrfristen in den Saisonbereichen und jetzt über Ihre Ermächtigungsverordnung beziehungsweise über die anderen Maßnahmen, Senkung der Familienzuschläge, zu demonstrieren wäre.

Herr Bundesminister! Das ist einfach nicht richtig, es entspricht nicht den Tatsachen! Und Ihr Argument – das war auch das Argument der alten Regierung –: Diese Entnahmen erfolgen deshalb, weil damit die vorzeitigen Alterspensionierungen abgedeckt werden müssen!, wird durch eine andere Anfragebeantwortung widerlegt. Wir haben vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen die Kosten der Wanderversicherung in der Pensionsversicherung, den so genannten Wanderbericht, abgefragt. Dieser Bericht musste bis zum 31. Oktober vorliegen.

Aus diesem Bericht geht klar hervor: Die Deckungslücke durch die Arbeitslosenversicherung beträgt 9 Milliarden Schilling. Ich vergleiche das mit dem Budgetvoranschlag: Dem Budget 2001 werden aber 11 Milliarden, sogar mehr als 11 Milliarden entnommen, und im Jahr 2002 entnehmen Sie 16 Milliarden. Die Deckungslücke durch vorzeitige Alterspensionen beträgt aber nur 9 Milliarden!

Dabei interessiert mich schon – und auch da gehe ich nicht mit diesem Bericht des Sozialministeriums konform –: Wie wirkt sich das verteilungspolitisch aus? Das Geld, das Sie der Arbeitslosenversicherung entnehmen, Herr Bundesminister, diese 11 Milliarden für 2001 beziehungsweise 16 Milliarden für 2002, wird von den Einkünften der unselbständig Beschäftigten genommen, wandert in die Pensionsversicherung und wird dort auf alle Pensionsversicherungen im Sinne der vorzeitigen Alterspensionen verteilt.

Das ist Umverteilung, Herr Bundesminister! Mir ist nicht bekannt, dass die vorzeitigen Alterspensionen in anderen Pensionsbereichen – bei den Selbständigen, bei den Bauern – irgendeine Entsprechung erfahren, dass etwa die Bauern zur Kasse gebeten werden, dass Selbständige zur Kasse gebeten werden, wenn sie eine vorzeitige Alterspension beanspruchen.

Man kann doch nicht unter dem Titel Kostenwahrheit – das wird von Ihnen propagiert – in den Topf der Arbeitslosenversicherung hineingreifen, aus diesem Topf etwas herausnehmen und es auf alle Pensionsversicherungen verteilen! Das ist unsauber. Ich wiederhole: Das ist unsauber! (Beifall bei den Grünen.)

Jeder, der etwas von Kostenwirtschaft versteht, wird darauf dringen müssen, dass, wenn schon irgendwo Kosten verursacht werden, diese auch sauber zugeordnet werden. Da wird nicht sauber zugeordnet, da wird von den unselbständig Beschäftigten beziehungsweise auch von den Unternehmen in Richtung aller Pensionsversicherungen umverteilt. Das ist eine unsaubere Umverteilung! – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Ich hätte schon noch die dezente Frage zu stellen, warum die Arbeitslosenversicherung für etwas verantwortlich gemacht wird, was sie selbst in ihrem Bereich gar nicht beschlossen hat. – Der Beschluss über die vorzeitigen Alterspensionen, die Einführung von vorzeitigen Alterspensionen ist nicht durch die Arbeitslosenversicherung erfolgt. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Arbeitslosenversicherung von sich aus beschlossen hätte, vorzeitige Alterspensionen einführen zu wollen, weil das die Arbeitslosenversicherung entlastet. Das ist ein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite