Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 96

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Obwohl wir das Geld also nicht haben, haben wir aus sozialen Gründen festgelegt: Keiner soll deshalb im kalten Zimmer sitzen, weil die Erdölproduzenten den Ölpreis erhöhen, und niemand soll nicht zu seiner Arbeitsstätte kommen. Wir haben daher sehr treffsicher die Pendlerpauschale erhöht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Nur um 20 Prozent – und nur das große!)

Die Pendlerpauschale hat die frühere Kfz-Pauschale ersetzt, ist nunmehr eine verkehrsmittelunabhängige Pauschale. Damit soll jedem die Nutzung von Massenverkehrsmitteln nahe gelegt werden; deren Preise sind ja weitaus weniger angestiegen als die Benzinpreise. Es ist daher nicht gerechtfertigt, einen Benzinpreis zu ersetzen, wo eigentlich gar kein Benzinpreis zu ersetzen ist. Das spricht gegen eine Erhöhung der allgemeinen Pendlerpauschale. Dagegen wird die große Pendlerpauschale in jenen Fällen gewährt, in denen die Benutzung von Massenverkehrsmitteln unzumutbar wäre, oder dort, wo kein Massenverkehrsmittel zur Verfügung steht, wo also die Benutzung eines PKW unumgänglich ist. In diesen Fällen ist eine Abgeltung für die gestiegenen Benzinkosten natürlich sehr gerechtfertigt, und dem sind wir auch nachgekommen, indem wir eine Erhöhung im Ausmaß von 20 Prozent durchgeführt haben: Bei zwei bis 20 Kilometer werden wir in Hinkunft, also im Jahre 2001, 3 600 S ausbezahlen – bisher 2 880 S –, zwischen 20 und 40 Kilometer 14 400 S statt bisher 11 520 S, in der Kategorie 40 bis 60 Kilometer 24 480 S statt 20 160 S und über 60 Kilometer 34 560 S statt 28 800 S jährlich.

Zum Kilometergeld: An und für sich fällt die Erhöhung des Kilometergeldes in den Kompetenzbereich der Frau Vizekanzler; ich möchte jetzt dennoch darauf eingehen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist anzumerken, dass die derzeitige Berechnung des Kilometergeldes auf einem falschen System beruht. Unser Kilometergeld liegt wesentlich höher, als das in Deutschland der Fall ist, weil bei dieser Form der Berechnung von Durchschnittskosten ausgegangen wird – und nicht berücksichtigt wird, dass ein Privater sein Kfz für sich benützt und nur in einem bestimmten Ausmaß seinen eigenen PKW für dienstliche Zwecke, für berufliche Zwecke zur Verfügung stellt. Er hat daher von vornherein mit Fixkosten, beispielsweise Versicherungskosten, zu rechen. Wenn er das Fahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, hat er deswegen keinen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Die Vignette kostet auch nicht mehr. Es ist daher auf ein neues System umzustellen, das echt verbrauchsgemäß nur von Grenzkosten ausgeht, nur von den tatsächlich mehr anfallenden Kilometern. Solange sich das in einem bestimmten Kilometerbereich bewegt, steigt auch der Abschreibungswert nicht, weil der Kilometerwert relativ unabhängig ist, während der Abschreibungswert nach der Zeitdauer berechnet wird. (Abg. Verzetnitsch: Das gibt es aber sonst nirgends, was Sie uns da vorrechnen, und für die Wirtschaft gilt es auch nicht!) In Deutschland gibt es das.

Hinsichtlich der Heizkosten ist die Bundesregierung davon ausgegangen, dass den sozial Bedürftigen zu helfen ist, obwohl die gestiegenen Kosten durch das Ausland verursacht werden und, wenn man extern verursachte Kosten im Inland ersetzt, immer die Gefahr besteht, dass man die Inflation antreibt. Das muss man bei dem ganzen Problem mit berücksichtigen, dass niemand etwas davon hat, wenn wir einen Kostenersatz leisten, für den wir kein Geld zur Verfügung haben. (Abg. Edlinger: Das ist ein schönes Argument und noch dazu sehr ideologisch! – Abg. Dr. Khol: Das ist für den Edlinger zu kompliziert! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Das gilt auch nur in dem Ausmaß, in dem es intern verursacht ist. Sonst ergibt sich ein Multiplikator-Faktor  schauen Sie, was in Deutschland gemacht wird – für ein Anheizen der Inlandsinflation. (Abg. Ing. Westenthaler: Dem muss man es einfacher vorrechnen!) Wir werden den zweckgebundenen Zuschuss zu den Heizkosten, den die Länder gewähren, verdoppeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben für diesen Zweck einen Bundeszuschuss im Gesamtausmaß von 600 Millionen Schilling vorgesehen. Die Entscheidung, welcher Personenkreis in den Genuss derartiger Zuschüsse gelangen soll und in welcher Höhe Hilfe geleistet wird, liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Die organisatorische Abwicklung obliegt ebenfalls den Ländern. Die Bundesdienststellen werden im Rahmen der Amtshilfe den Ländern beziehungsweise Gemeinden für jede technisch und organisatorisch mögliche Hilfeleistung zur Verfügung stehen.


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