2. Haftungsübernahme für die Seilbahngesellschaft
Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Salzburg bereits jetzt zu erklären, erforderlichenfalls zu gleichen Teilen Haftungen für allfällige Schadensersatzzahlungen der Seilbahngesellschaft zu übernehmen.
Damit soll einerseits im Interesse der Angehörigen der Opfer verhindert werden, dass ihre Ansprüche nicht durch Versicherungen oder die Lift-Gesellschaft voll gedeckt sind. Andererseits soll damit im Interesse der ohnehin stark getroffenen Region sichergestellt werden, dass das Lift-Unternehmen und seine Beschäftigten auch weiterhin eine tragende Säule der Tourismusregion bleiben.
3. Ersatz des Einnahmenausfalls für die Tourismusbetriebe der Region
Durch das Unglück wird die Region und seine Tourismusbetriebe mit einiger Wahrscheinlichkeit auch wirtschaftlichen Schaden erleiden. Das führt häufig auch zu existenzbedrohenden Situationen für die Betriebe, vor allem dann, wenn Kredite zu bedienen oder notwendige Investitionen zu tätigen sind.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch die Einrichtung entsprechender Förderinstrumente, den Tourismusbetrieben der Region Kaprun/Zell am See den Einnahmenausfall zu ersetzen, der durch Stornos oder einen Rückgang der Buchungen bzw. des Umsatzes im Vergleich zu durchschnittlichen Saisonen der Vorjahre entsteht.
4. Sonderprogramm des AMS
Der Arbeitsmarkt in der Tourismusbranche ist in den letzten Jahren ohnehin stark angespannt und konnte teilweise mit der Entwicklung des übrigen Arbeitsmarktes nicht Schritt halten. Ein regionales Katastrophenereignis wie jenes in Kaprun belastet mit seinen negativen wirtschaftlichen Folgen dann auch den regionalen Arbeitsmarkt im Tourismus in besonderem Maße. Zudem können soziale Härten gerade in dieser Branche leicht entstehen, da wegen saisonbedingter, vorangegangener Arbeitslosigkeit oft kein weiterer Anspruch besteht, der eine außergewöhnlich schlechte Saison abfedern könnte.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im AMS im Bedarfsfall ein Sonderprogramm für den regionalen Arbeitsmarkt umgesetzt und entsprechend dotiert wird.
Dadurch sollen soziale Härten vermieden werden. Außerdem könnten damit aufgezwungene ,Stehzeiten‘ beispielsweise durch Fortbildungsmaßnahmen dennoch sinnvoll genutzt werden.
5. Sonderbudget für die Österreichwerbung und Einsetzung eines Sonderbeauftragten
Der entstandene Image- und Vetrauensschaden, der für die Region durch das Unglück international entstanden ist, ist evident. Es besteht daher akuter Handlungsbedarf für die Österreichwerbung, ein positives Image und das Vertrauen in die Region und seiner Anlagen wieder herzustellen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Österreichwerbung ausreichende Sondermittel zur Verfügung zu stellen, um eine internationale Imagekampagne für die Region bestreiten zu können, sobald die Ursachen für die Katastrophe bekannt sind.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen soll von der Bundesregierung ein Sonderbeauftragter bei der Österreichwerbung eingesetzt werden."
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Rossmann. – Bitte.