Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 40

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te Stufe, die Eingliederung der kleineren Bundesmuseen, eben des Österreichischen Theatermuseums und des Museums für Völkerkunde, soll bereits gemachte Erfahrungen einbeziehen und Synergieeffekte noch stärker als bisher nutzen.

Ein enges Kooperationsverhältnis und sich daraus ergebende geänderte Organisations- und Planungsstrukturen sollen dabei unter ausdrücklicher Beibehaltung der wissenschaftlichen Autonomie – und ich bin mir sicher, das wird sehr betont, und diese wissenschaftliche Autonomie wird gewährleistet bleiben – der einzelnen Häuser verstärkt und optimal genutzt werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einen nicht unwichtigen Bereich kurz erwähnen, für den das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch noch zuständig ist, auch wenn es sich nur um eine nachgeordnete Dienststelle handelt, nämlich den Denkmalschutz.

Auch da hat sich in der neuen Regierungskonstellation einiges geändert, es gibt zum Beispiel eine Gesetzesnovelle, auf deren Einzelheiten ich leider nicht näher eingehen kann. Im Wesentlichen geht es darum, dass Denkmalschutzgesetz und Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut in einem Gesetz vereinigt wurden, was logisch erscheint, dass die Ausfuhrbestimmungen wesentlich liberalisiert und den Bestimmungen der EU angepasst wurden. Hier gibt es einige Unterschiede in der Annahme. Denkmal und Kulturgut wurden als Begriffe gleichgesetzt, Unterschutzstellungs-Kriterien wurden neu definiert, und eine umfangreiche Liste von Park- und Gartenanlagen wurde durch Verfassungsbestimmungen in Bundeskompetenz übernommen.

Ich möchte dazu sagen, dass es freilich auch in diesem Bereich noch einiges zu tun gibt, um die Strukturen den heutigen kundenfreundlichen, serviceorientierten Bedürfnissen anzupassen. Zum Beispiel habe ich eine kleine Anregung am Rande: Man könnte das alte Amtsdeutsch in manchen Formularen ruhig etwas modernisieren, und so manch bürokratische Vorgangsweise könnte noch abgebaut werden, aber ich bin sicher, das wird in der nächsten Zeit passieren.

Worauf ich aber hier und heute detaillierter eingehen möchte, ist ein sehr interessantes Programm, nämlich das Programm "Kultur 2000". Es handelt sich dabei um ein erstes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung für den Zeitraum von 2000 bis 2004. Was in diesem Programm erstellt wurde, ist ein einheitliches Finanzierungs- und Planungsinstrument, das helfen soll, eine immer engere Union der Völker Europas zu verwirklichen, einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten zu leisten, unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt und unter gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Das kulturelle Schaffen der einzelnen Mitgliedsländer wird so weiter gefördert, Kontakte und Austausch werden verstärkt, ein gegenseitiges Kennenlernen von Kultur und Geschichte der Völker Europas kann stattfinden.

Die Betonung eines gemeinsamen Kulturraums verstärkt ganz sicher das Gefühl für die eigenen Ressourcen, intensiviert Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Künstlern und Künstlerinnen, privaten und öffentlichen Veranstaltern, Trägern und Teilnehmern an kulturellen Netzen und schafft neue Bindungen. Es wird mir sicherlich niemand widersprechen, wenn ich eine Förderung des kulturellen Dialogs, des künstlerischen Schaffens, der transnationalen Verbreitung und der dadurch möglich werdenden Entwicklung neuer Formen des kulturellen Ausdrucks für alle Beteiligten ausdrücklich begrüße.

Meine Damen und Herren! Für das Gesamtprogramm stehen im Jahre 2000 rund 35 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einreichfrist endete am 10. Mai dieses Jahres. Es sind europaweit zirka 1 250 Projekte eingereicht worden, und unser Ministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt eine eigene Beratungsstelle dafür eingerichtet.

Drei Aktionsschritte sind vorgesehen. Aktion 1 betrifft den Bereich kulturelles Erbe. Hier werden gemeinsame kulturelle Themen und Strömungen durch Wanderveranstaltungen und Ausstellungen an die Öffentlichkeit gebracht. Es geht um die Bereiche Mehrsprachigkeit, neue Medien, Restaurierung, Konservierung und Aufwertung des Architekturerbes des 19. und 20. Jahrhunderts sowie weiters – und mir sehr am Herzen liegend – um den Bereich Buch und Lesen. Es gibt literarische Übersetzungen, auch in Regionalsprachen, einschließlich der Mittel- und Ost


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