Entwicklung, die Sie fördern und für die Sie heute leider und unglücklicherweise – viele Sozialdemokraten sind nicht glücklich darüber – Verbündete bei der SPÖ finden. Das ist aber eine gefährliche Entwicklung, die in Richtung Erste Republik führt, die hoffentlich die meisten nicht wollen, die überwiegende Mehrheit in diesem Haus nicht will, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Kollege Einem hat vorhin von Frau Winkler gesprochen und davon, dass wir uns ihr gegenüber provozierend verhalten würden. Frau Winkler genießt hier in Österreich das Gastrecht, aber auch das Gastrecht kann man missbrauchen, wenn man sich dem Dialog verweigert, und zwar in einer Form verweigert, die wirklich ungehörig ist. Das sei hier auch einmal deutlich gesagt! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Nun direkt zur Außenpolitik. Außenpolitik ist sicherlich primär eine Form der Vertretung nationaler Interessen, das sagt auch Henry Kissinger und beschreibt damit dieses Gebiet sehr gut. Die Beziehungen zu den EU-Staaten und auch zu den Institutionen der EU sind daher, obgleich es eine andere Qualität der Beziehungen zwischen diesen Staaten und uns als zu fremden, außerhalb der EU stehenden Staaten und auch geänderte Aufgaben gibt, noch immer Bestandteil der Außenpolitik. Gegenwärtig befinden wir uns in einer Phase der Institutionenreform, und sie stellt daher geradezu das Herzstück der Außenpolitik dar, das unser Außenministerium auch am meisten beschäftigt. Ich möchte mich daher speziell mit dieser Vertretung der österreichischen Interessen befassen.
Der Gipfel von Nizza steht vor der Tür. Im Hinblick, aber vielleicht auch unter dem Vorwand der Osterweiterung geht es um eine Straffung der Institutionen. Straffung heißt in diesem Fall für manche die Reduzierung der Vertreterzahlen und der Gewichte der gegenwärtigen Mitgliedstaaten, um Platz für die neuen zu schaffen – ein an sich logischer und in manchen Bereichen auch notwendiger Vorgang, solange nicht vitale nationale Interessen unter die Räder geraten. Und eben um die Benennung, um die Definition dieser Interessen geht es. Dabei müssen wir Österreicher, aber auch die anderen Kleinen in der EU, zusätzlich unsere negativen Erfahrungen des letzten Dreivierteljahres berücksichtigen; Erfahrungen mit der Gemeinschaft, die wir in den letzten Monaten gemacht haben und die nicht immer die besten waren.
Neben den mittlerweile weitgehend unumstrittenen Bereichen wie Wasser, Energie, Vertragserweiterung, Transit, soweit er nicht schon abgegeben wurde, gehört nach unserer Ansicht wesentlich auch der Bereich des Fremden- und Asylrechts zu den unveräußerlichen nationalen Rechten. Die östlichen Randstaaten der EU und damit wir mit unseren über 1 200 Kilometern Grenzlänge befinden uns in einer ganz anderen und viel problematischeren Situation als Staaten wie Portugal und ähnliche. Wir können nicht erwarten, dass diese Staaten primär unsere Interessen im Auge behalten werden.
Es gilt daher für uns und für die künftige Entwicklung der EU: Wir wollen einen Staatenbund und nicht den Bundesstaat. Wir wollen die Erhaltung der nationalen Souveränität und die Weitergabe von Rechten nur dort, wo sie sinnvoll und notwendig ist. Wir wollen eine Regionalisierung und eine Subsidiarität. Das bedeutet auch die Rückgabe verschiedener Rechte an Österreich. Wir wollen auch sicherlich keine Kommissare, die eine Regierung darstellen. Sie sind nur die obersten Beamten und dem Willen der Regierungen unterworfen. Und wir werden eine Debatte über die Grenzen dieser Gemeinschaft führen müssen.
Nun noch ein Wort zu der bereits erwähnten Menschenrechtsfrage. Erinnern wir uns: Die Bewerberstaaten, unter ihnen Tschechien, die Slowakei und Slowenien, haben Teile der Gesetzgebung – von, ich würde nicht Regierungen sagen, es waren im Wesentlichen Regime, weil dort noch keine wirklich freien Wahlen stattgefunden haben – in ihren rechtlichen Bestimmungen, die für uns untragbar sind. Und wenn heute von diesen Regierungen gesagt wird, sie hätten keine Gültigkeit, so haben wir gerade aus den letzten Tagen Beweise dafür, dass sie bestehen, dass sie sehr wohl Bestandteil der gegenwärtigen Rechtssprechung sind. Das kann und das darf nicht sein! In dieser Haltung müssen wir fest sein und fest bleiben, sonst geschieht uns das Gleiche, was in der AKW-Frage passiert ist, nämlich dass man uns dann später vorwirft, das hättet ihr schon einige Jahre früher sagen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)