Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 151

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2. Im Art. VI Abs. 1 wird nach der Z 3 folgende neue Z 4 eingefügt:

‚4. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilung 8 der Kapitel 01 bis 70 für Vergütungen gemäß § 49 des Bundeshaushaltsgesetzes, wenn die Bedeckung durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann,’

3. Die bisherige Z 12 in Art. VI Abs. 1 erhält die Bezeichnung ‚5.’, wird nach der neuen Z 4 eingefügt und lautet:

‚5. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilung 8 der Kapitel 01 bis 70 oder beim Voranschlagsansatz 1/54848 für Mietzinszahlungen für das Jahr 2001 und sonstige im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaften stehende Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes, BGBl. I Nr. XXXX/2000, bis zu einem Betrag von insgesamt 5 200 Millionen Schilling, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen bei den Titeln 645, 646 und/oder 647 sichergestellt werden kann,"

4. Im Art. VI Abs. 1 erhalten die bisherigen Z 4 bis 11 die Bezeichnung ‚6. bis 13.’ und die bisherigen Z 13 bis 19 die Bezeichnung ‚14. bis 20.’.

5. Der Stellenplan für das Jahr 2001 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001) wird wie folgt geändert:

a) Teil II.A erhält in den Planstellenbereichen ‚5000 Zentralleitung’, ‚5040 Finanzlandesdirektionen’, ‚5072 Hauptpunzierungs- und Probieramt’ sowie im neu bezeichneten Planstellenbereich ‚6450 Burghauptmannschaft Österreich’ jeweils die aus der Anlage A ersichtliche Fassung.

b) Im Annex/Teil 1wird der Planstellenbereich ‚6404 Amt der Bundesimmobilien’ eingefügt und erhält die aus der Anlage A ersichtliche Fassung.

6. Der Fahrzeugplan für das Jahr 2001 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001) wird im Abschnitt II.1 wie folgt geändert:

a) der Verwaltungsbereich ‚5040 Dienststellen’ erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung

b) der Verwaltungsbereich ‚5072 Hauptpunzierungs- und Probieramt’ wird neu eingefügt und erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung

c) der Verwaltungsbereich 6450 lautet ‚Burghauptmannschaft Österreich’ und erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung

d) der Verwaltungsbereich ‚6453 Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung’ (betr. ähnl. Einr.)’ entfällt

e) die Zusammenfassung der Kraftfahrzeuge nach Gruppen und Kapitel erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung.

7. In der Anlage 1 der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt neu einzufügen beziehungsweise zu ändern:

     

Abzuändern

VA-

Aufgaben-

Bezeichnung

Von

Um

Auf

Ansatz

Bereich

 

Millionen Schilling

1+2/50

 

Finanzverwaltung:

     

1/5072

 

Hauptpunzierungs- und Probieramt:

     

1/50720

43

Personalausgaben

-

+6,400

6,400

1/50723

43

Anlagen

-

+0,028

0,028


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