2. Im Art. VI Abs. 1 wird nach der Z 3 folgende neue Z 4 eingefügt:
‚4. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilung 8 der Kapitel 01 bis 70 für Vergütungen gemäß § 49 des Bundeshaushaltsgesetzes, wenn die Bedeckung durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann,’
3. Die bisherige Z 12 in Art. VI Abs. 1 erhält die Bezeichnung ‚5.’, wird nach der neuen Z 4 eingefügt und lautet:
‚5. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilung 8 der Kapitel 01 bis 70 oder beim Voranschlagsansatz 1/54848 für Mietzinszahlungen für das Jahr 2001 und sonstige im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaften stehende Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes, BGBl. I Nr. XXXX/2000, bis zu einem Betrag von insgesamt 5 200 Millionen Schilling, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen bei den Titeln 645, 646 und/oder 647 sichergestellt werden kann,"
4. Im Art. VI Abs. 1 erhalten die bisherigen Z 4 bis 11 die Bezeichnung ‚6. bis 13.’ und die bisherigen Z 13 bis 19 die Bezeichnung ‚14. bis 20.’.
5. Der Stellenplan für das Jahr 2001 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001) wird wie folgt geändert:
a) Teil II.A erhält in den Planstellenbereichen ‚5000 Zentralleitung’, ‚5040 Finanzlandesdirektionen’, ‚5072 Hauptpunzierungs- und Probieramt’ sowie im neu bezeichneten Planstellenbereich ‚6450 Burghauptmannschaft Österreich’ jeweils die aus der Anlage A ersichtliche Fassung.
b) Im Annex/Teil 1wird der Planstellenbereich ‚6404 Amt der Bundesimmobilien’ eingefügt und erhält die aus der Anlage A ersichtliche Fassung.
6. Der Fahrzeugplan für das Jahr 2001 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001) wird im Abschnitt II.1 wie folgt geändert:
a) der Verwaltungsbereich ‚5040 Dienststellen’ erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung
b) der Verwaltungsbereich ‚5072 Hauptpunzierungs- und Probieramt’ wird neu eingefügt und erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung
c) der Verwaltungsbereich 6450 lautet ‚Burghauptmannschaft Österreich’ und erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung
d) der Verwaltungsbereich ‚6453 Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung’ (betr. ähnl. Einr.)’ entfällt
e) die Zusammenfassung der Kraftfahrzeuge nach Gruppen und Kapitel erhält die aus der Anlage B ersichtliche Fassung.
7. In der Anlage 1 der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt neu einzufügen beziehungsweise zu ändern:
|
Abzuändern |
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|
VA- |
Aufgaben- |
Bezeichnung |
Von |
Um |
Auf |
|
Ansatz |
Bereich |
Millionen Schilling |
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|
1+2/50 |
Finanzverwaltung: |
||||
|
1/5072 |
Hauptpunzierungs- und Probieramt: |
||||
|
1/50720 |
43 |
Personalausgaben |
- |
+6,400 |
6,400 |
|
1/50723 |
43 |
Anlagen |
- |
+0,028 |
0,028 |