Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 150

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Dritter Schwerpunkt: Anpassung des Stellen- und Fahrzeugplanes an organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit dem vom Nationalrat bereits beschlossenen Bundesimmobiliengesetz einerseits sowie betreffend Hauptpunzierungs- und Probieramt andererseits, welches statt, wie ursprünglich beabsichtigt, ab 1. Jänner 2001 erst ab 1. April 2001 aufgelöst wird.

Vierter Kernpunkt: Budgetäre Umsetzung der nachträglichen Abänderung der Regierungsvorlage betreffend Finanzausgleichsgesetz 2001.

Fünfter und letzter Kernpunkt: Durch die betragsmäßigen Änderungen ergeben sich auch Änderungen der Schlusssummen im Art. 1 des Bundesfinanzgesetzes 2001, die ebenfalls in den vorliegenden Abänderungsantrag aufgenommen wurden.

Meine Damen und Herren! Das war das Ergebnis jener budgetären Beratungen, welche die beiden Regierungsparteien durchgeführt haben. Wir haben nämlich sehr wohl gesagt, dass wir im Parlament das, was die Regierung uns vorlegt, noch selbst umgestalten wollen. Das bedeutet parlamentarische Verantwortung! Parlamentarische Verantwortung besteht hingegen nicht – so wie es die SPÖ gemacht hat – in einem Exodus aus dem Parlament und in Demonstrationen auf der Straße! (Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Herr Altfinanzminister! Das war kein guter Stil und kein guter Weg, sondern ein Rückschritt ins vorige Jahrhundert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben in seinen Kernpunkten vorgetragene Abänderungsantrag wird verteilt.

Er ist ausreichend unterstützt, steht in sachlichem Zusammenhang und steht daher auch mit in Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen (310 und Zu 310 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (370 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Art. 1 lauten die Schlusssummen:

 

Allgemeiner

Haushalt

Ausgleichs-

Haushalt

Gesamt-

Haushalt

   

Millionen Schilling

 

Ausgaben

809 077,607

506 567,952

1 315 645,559

Einnahmen

776 310,845

539 334,714

1 315 645,559

Abgang

32 766,762

-

-

Überschuss

-

32 766,762

-

 


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