Das heißt drittens: mehr Fairness und mehr Gerechtigkeit in den Finanzströmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Das heißt viertens: mehr Leistung und weniger Defizit in der Spitalsfinanzierung. (Abg. Dr. Kostelka: Halleluja!)
Das heißt "Österreich neu regieren" im Bereich der Finanz- und Budgetpolitik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Halleluja!)
Herr Kollege Peter Kostelka! Sie haben ein "Verdienst": Wenn Ihre Fraktion in der letzten Periode nicht so viele Reformen blockiert hätte, dann könnte jetzt diese Regierung nicht Österreich neu regieren, da haben Sie Recht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Das ist billig!) Insofern sind Sie neben dem Kollegen Nürnberger der zweite Geburtshelfer dieser neuen Regierung. Nürnberger, Kostelka: Geburtshelfer dieser Regierung. (Abg. Böhacker: Erfolgreichen Regierung!) Anerkennung muss sein! (Abg. Dr. Kostelka: Die Österreicher geben uns Recht, zumindest im Burgenland!)
Meine Damen und Herren! Beim Finanzausgleich, der die Finanzströme für die nächsten vier Jahre regelt, gab es zwei zentrale Themen.
Erstes zentrales Thema: Beitrag der Länder zum Konsolidierungskurs des Bundes, Beitrag der Länder zur Nulldefizitstrategie für 2002.
Zweites zentrales Thema: Wie können wir den finanziellen Anspannungen der finanzschwachen Gemeinden Rechnung tragen, und zwar einer finanziellen Anspannung der finanzschwachen kleinen Gemeinden, die sich einerseits durch die Dezentralisierung öffentlicher Leistungen und andererseits durch erhöhtes Umweltbewusstsein und damit ein Mehr an Umweltvorschriften – Stichwort: "Natura 2000" – ergibt?
Zum ersten Punkt: Beitrag der Länder zur Nulldefizitstrategie. – Ich freue mich, dass unter dieser Regierung hier erstmals sehr intensiv über einen an sich sehr primitiven Zusammenhang diskutiert wurde, nämlich darüber, dass wir nur dann mittelfristig die Steuer- und Abgabenquote wieder senken können – jetzt war sie in dieser Höhe notwendig, weil die Budgetkonsolidierung absoluten Vorrang hat –, wenn wir auch Ausgaben und Kosten senken. Ausgaben kann man wiederum nur dann senken, wenn man auch Aufgaben reduziert. – Das ist ein sehr einfacher Zusammenhang.
Es hat in den Verhandlungen die Frage: Wie kann die Aufgabenstellung der öffentlichen Hand – Bund, Länder und Gemeinden – in den nächsten Jahren effizienter erfolgen, was ist die Voraussetzung dafür, dass Aufgaben reduziert werden, damit Ausgaben reduziert werden können, damit mittelfristig die Steuer- und Abgabenquote wieder sinkt? einen Schwerpunkt gebildet. – Wir sind zuversichtlich, dass uns das gelingen wird, wenn wir diese Zusammenhänge beachten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Nun zum zweiten Kernthema des Finanzausgleichs, zu den finanzschwachen Gemeinden: Ein leidiges Thema ist seit vielen Jahren der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der immer wieder kritisiert und auch beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde. Das Höchstgericht hat zweimal gesagt – im Jahre 1990, aber auch am 28. September dieses Jahres –, der abgestufte Bevölkerungsschlüssel sei an sich verfassungskonform, er solle allerdings in seinen Auswirkungen gemildert werden.
Ich glaube, dass das, was uns jetzt vorliegt, an sich darauf abzielt, dieser Anregung des Höchstgerichtes Rechnung zu tragen. Es wird mit der Einführung eines Sockelbetrages pro Einwohner in der Höhe von derzeit 102,30 S, in Etappen ansteigend auf 1 000 S bis zum Jahr 2004, dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel geschwächt und verflacht; das ist gar keine Frage.
Nur: Gestatten Sie mir eine sehr kritische Bemerkung in Richtung der Interessenvertretung der Gemeinden, nämlich des Österreichischen Gemeindebundes. Es kann nur Aufgabe einer