Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 66

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Ich weiß nicht, ob man es Ihnen schon mitgeteilt hat. Sie hat sinngemäß gemeint, vernünftiger ist, er sitzt da drinnen, dann muss ich ihm das nicht noch einmal erzählen. (Heiterkeit.) So ungefähr war die Argumentation.

Es geht um eine ernste Sache, und ich denke, auch der Herr Finanzminister weiß, was es mit diesem Lehrerpaket auf sich hat. Da geht es nicht einfach um 4 000 oder 7 000 Lehrerinnen und Lehrer, die in den nächsten Jahren eingespart werden sollen, sondern es geht um die Art, wie das geschieht, es geht um die Unehrlichkeit, mit der das geschieht, und es geht um die Geschwindigkeit, mit der Sie das vorhaben.

In der Regierungserklärung und in der Koalitionsvereinbarung sagten Sie, das Bildungswesen bleibe von den Personaleinsparungen unberührt. Das haben Ihre Redner, Ihre Minister hier zum Besten gegeben und gewusst, dass es nicht stimmt. Das ist das Problem, das wir damit vor allem haben, und daher ist es notwendig, auf die Folgen hinzuweisen, die dieses Paket mit sich bringt, wenn es so umgesetzt wird, wie es diese Regierung vorhat – wobei ich mir nicht sicher bin, wie sie es vorhat.

Herr Bundesminister! Sie haben sicher auch die Ausgabe des "Kurier" vom 13. Dezember gelesen, in der die Unterrichtsministerin sagte, sie wolle bei diesen Personalreduktionen anders vorgehen, als das im Finanzausgleich paktiert sei, als es in diesem Paktum drinnen stehe. Und die Gelegenheit, anders vorzugehen, möchten wir Ihnen gerne geben, die Gelegenheit, vielleicht intelligenter vorzugehen und nicht zu Lasten der sozial Schwächsten.

Wen trifft denn diese Reduktion? Es ist, glaube ich, völlig unerheblich, ob wir von 4 000, 5 000 oder 7 000 Lehrern reden. Es geht um die Reduktion der Förderungsmaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache. Es trifft zum Beispiel das Bundesland Steiermark überproportional im Bereich der Sonderpädagogik. Das Land Steiermark, das wissen wir, ist ein Vorbildland, was die sonderpädagogischen Angebote für Kinder anlangt. Es ist vorbildlich, aber es trifft in der Sonderpädagogik 100 Lehrerposten von 600, also ein Fünftel insgesamt – das sieht man, wenn man sich diese Berechnungen anschaut –, weil das Angebot dort besser war als vielleicht im österreichischen Durchschnitt, aber es war auch für die Kinder wirklich das Bessere. Und diese trifft es!

Es trifft die Förderangebote für Kinder, die Lernschwierigkeiten haben, und es trifft auch die kleinen Volksschulen auf dem Lande – lassen Sie mich das als Tiroler Abgeordneter sagen –, die natürlich auch einen höheren Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern haben. Was Sie sich ersparen werden, Herr Finanzminister, wenn Sie dann aus dem Familienlastenausgleichsgesetz weite Fahrtstrecken zu bezahlen haben, wo da Ihr finanzieller Gewinn ist, das müssten Sie sich wirklich einmal im Detail ausrechnen. Und selbst dieser Gewinn ist zu bezweifeln.

Sie treffen also die Schwächsten, denn jemand, der ein hohes Einkommen hat, kann sich behelfen, kann sich für sein Kind zusätzlich ein Angebot besorgen. Aber jene, die sich das nicht leisten können, sind auf ein qualitativ hochwertiges öffentliches Schulwesen angewiesen.

Daher bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der dahin geht, dass bei den Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrer – das betrifft den § 4 – jene Schülerrelationen zu den Lehrern, die bisher für die Planstellen gegolten haben, weiter aufrecht bleiben.

Sie haben eine gewisse Bereitschaft für intelligentere Lösungen angekündigt. Wenn es solche geben sollte, sind wir selbstverständlich gerne auch weiterhin gesprächsbereit. Andernfalls werden jene Zahlen zu gelten haben, die schon bisher im Gesetz und in dieser Verordnung über die Planstellen drinnen stehen. Wir ersuchen, diesem Antrag zuzustimmen, denn da geht es um die Qualität des Schulwesens, es geht um die Qualität des Ausbildungswesens für unsere Kinder, und es geht darum, im Schulsystem auch für jene, die sozial schwach sind, ein hochwertiges Angebot zu liefern. Dafür treten wir ein! (Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Niederwieser und Genossinnen


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