sich ein gewisses Gefahrenpotential. Dass die Rückflüsse zweckfrei sein sollen, kann diese Befürchtungen nur verstärken.
Die Erhöhung des Sockelbetrages ist nicht einmal ein Kompromiss zu dem diskutierten Bevölkerungsschlüssel, und auch die Halbierung der Werbeabgabe ist nicht gerade als etwas besonders Positives zu erkennen. Als positiv betrachte ich aber den Umbau dieser Werbeabgabe von weniger Aufkommen hin zu einer höheren Kopfquote, was den Vorteil in sich birgt, dass schwache Gemeinden, Grenzgemeinden wie etwa im Burgenland, die kein Aufkommen haben, immerhin eine geringe Verbesserung daraus erzielen werden.
Man kann nicht sagen, dass diese Regelung gar nichts bringt, aber für die kleinen und finanzschwachen Gemeinden ist diese Regelung bei weitem nicht ausreichend.
Die Regelung bezüglich der Verfassungsbestimmungen werde ich mittragen, aber nicht, weil die Regelung so gut ist, sondern weil diese Regierung aus meiner Sicht nicht sehr berechenbar ist und daher die Gefahr besteht, dass dieser kleine Vorteil bei der nächstbesten Gelegenheit wieder zunichte gemacht wird.
Dass diese Regierung und Sie, Herr Finanzminister, das Ziel verfolgen, auf Kosten der Länder und Gemeinden zu sparen, das unterstelle ich Ihnen. Das bedeutet aber, dass die Länder – da sich vielleicht aus der Sicht der Länder die Gemeinden nunmehr etwas leichter tun – den Gemeinden sozusagen als Ausgleich Belastungen aufbürden werden müssen. Das sehe ich als gegeben an, Herr Finanzminister, und daher ist diese Regelung, wie ich meine, keine Grundlage für eine gute Partnerschaft.
Die Gemeinden brauchen gesicherte und kalkulierbare Einnahmen, weil sie ihrerseits auch die gesamte Infrastruktur zu erhalten haben. Sie haben Kindergärten, Sozialeinrichtungen und dergleichen zu betreiben, und diesbezüglich haben die Gemeinden keine Wahlmöglichkeit. Sie können sie nicht wahlweise betreiben oder nicht betreiben, je nachdem, ob sie mehr oder weniger Geld bekommen. Dass es Gemeinden gibt, die einen gut Teil ihres freien Budgets – ein Drittel und mehr – allein für den Betrieb ihrer Kindergärten aufwenden müssen, ist eine Tatsache. Und dass es Gemeinden gibt, die einen freien Budgetrahmen haben, der sich um Null bewegt, ist ebenfalls eine Tatsache.
Herr Abgeordneter Stummvoll hat vorhin gemeint, dass die Erhöhung des Sockelbetrages die Auswirkungen mildert. Das kann ich nicht erkennen. Ich habe ein paar Gemeinden miteinander verglichen: eine mit 5 000 Einwohnern, eine mit 1 500 Einwohnern und eine mit 800 Einwohnern. Dabei ist eindeutig erkennbar, wenn wir die neu zugewiesenen Beträge auf Kopfquoten umrechnen, dass die Gemeinde mit 5 000 Einwohnern im Vergleich mit der 1 500-Einwohner-Gemeinde eine um 40 Prozent höhere Kopfquote erhält; und im Vergleich mit der 800-Einwohner-Gemeinde ergibt sich sogar eine um 64 Prozent höhere Kopfquote. – Also der Effekt ist genau umgekehrt!
Die Erhöhung des Sockelbetrages ist also nachgewiesenermaßen nicht geeignet, diese Ungerechtigkeiten zu mildern. Ich hätte mir zum Beispiel eine deutliche Änderung beim Bevölkerungsschlüssel vorgestellt, und ich hätte mir auch etwas mehr Entgegenkommen erwartet, zum Beispiel durch die Streichung der unteren Stufe.
Ich werde meine Zustimmung deshalb geben, weil auch der Gemeindebund diesem Kompromiss zugestimmt hat und ich diesen Pakt nicht durch eine Gegenstimme untergraben möchte. Ich möchte auch keinen Beitrag dazu leisten, dass ein Keil zwischen die großen und die kleinen Gemeinden getrieben wird, weil das letztlich nur beiden Seiten schaden würde. Wenn zwei sich streiten, dann gibt es immer einen Dritten, der sich freut, und das möchte ich nicht unterstützen.
Ich finde es wichtig, dass die Einheit der Gemeinden als starker Faktor im Kräftespiel der Gebietskörperschaften auch in Zukunft erhalten bleibt. Mit meiner Zustimmung erwarte ich mir, dass die vereinbarte Aufgabenanalyse möglichst rasch auf dem Tisch liegt, dass diese Analyse bei den nächsten Verhandlungen auch Berücksichtigung finden wird und dass bei den nächsten