Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 78

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Außerdem wird mit dem neuen Gesetz die Aufteilung der Abgaben und Steuern zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Eine deutliche Verbesserung wird auch durch die Anhebung des Sockelbetrages von derzeit 102 S auf 602 S erreicht. (Ruf bei den Freiheitlichen: Hervorragend!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Man glaubt nicht, mit wie vielen Aufgaben man in der Gemeinde laufend betraut ist, für die man keine Einnahmen verbuchen kann. Das fängt an mit der Schneeräumung, der Straßenstreuung, der Straßenbeleuchtung, dem Mähen der Böschungen und so weiter. Weiters werden Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Kinderspielplätze und vieles mehr von den Menschen als selbstverständliche Einrichtungen hingenommen und genutzt, ohne dass sich jemand Gedanken darüber macht, was die Betreibung und Erhaltung kostet.

Als Ergebnis der Verhandlungen mit Städtebund und Gemeindebund erhalten die steirischen Gemeinden in den nächsten vier Jahren um zirka 510 Millionen Schilling mehr. Laut Gemeindebund ist dies ein tragfähiger Kompromiss und eine solide Basis. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen und die Sozialdemokraten haben am Montag im Budgetausschuss die Neuregelung zum Finanzausgleich beschlossen. Wie heute schon mehrfach erwähnt, ist dies tatsächlich nicht der große Wurf, und das macht es mir als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde auch schwer, zuzustimmen. Ich werde es aber dennoch tun, weil doch verschiedene Entwicklungen erkennbar sind, die mir positiv erscheinen.

Ich finde es zum Beispiel gut, dass die Zusammenführung von Aufgaben und Ausgaben in ein und dieselbe Körperschaft erfolgt, dass also Auftraggeber, Besteller und Zahler künftig identisch sind. Dass dies Auswirkungen auf die Wohnbauförderung und auf die Landeslehrer haben wird, davon können wir ausgehen. Vor allem die Deckelung im Bereich der Landeslehrer lässt befürchten, dass auch die Gemeinden zusätzlich zur Kasse gebeten werden, und sicherlich wird auch die Frage der Dienstposten und die Schließung von Schulen in diesem Zusammenhang zur Diskussion gestellt werden.

Es ist in diesem Zusammenhang die Forderung aufzustellen, dass bei all den notwendigen Strukturveränderungen diese jedenfalls nicht auf Kosten der Ausbildung der jungen Menschen gehen dürfen. Man sollte vielmehr durchaus auch einmal darüber diskutieren, ob es sinnvoll und wirtschaftlich ist, Schulen mit drei oder fünf Schülern zu betreiben.

Herr Finanzminister! Sie haben im Ausschuss gemeint, dass die Belastungsgrenze der Länder erreicht ist. – Sie haben Recht! Ich füge aber hinzu, dass die Belastungsgrenze der Gemeinden bereits überschritten ist. Wenn die Länder einen Beitrag von knapp 30 Milliarden Schilling leisten, aber nur etwa 1 Milliarde aufgrund der neuen Einnahmen bekommen werden und die Gemeinden zur Nulllinie verpflichtet sind, dann ist durch nichts gesichert, dass nicht die Länder die Gemeinden mit ihrem Anteil noch zusätzlich belasten werden.

Dass die Wohnbaufördermittel nicht reduziert werden, ist in Ordnung. Damit ist es möglich, den Menschen das Grundrecht auf Wohnen zu sichern. Vor allem im ländlichen Raum, wo die Einkommenssituation keine sehr positive ist, ist die Wohnbauförderung auch ein entsprechendes Steuerungselement.

Dass die Öffnung dieser Mittel für Maßnahmen der Infrastruktur und für die Erreichung der Kyoto-Ziele positiv sein kann, gebe ich zu. Es muss aber auch erkannt werden, dass gewisse Gefahren darin liegen, wenn statt der Wohnbauförderung zum Beispiel die Infrastruktur vorangetrieben wird oder wenn der Straßenbau helfen soll, die Kyoto-Ziele zu erreichen. Darin verbirgt


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