Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 77

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Grundsätzlich geht aus der Regierungsvorlage auch das Konsolidierungsziel der Bundesregierung hervor, und dass gerade in der Frage des Finanzausgleichs schlussendlich Übereinstimmung zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden hergestellt werden konnte, zeichnet die Verhandler aus, auch wenn nicht alle voll zufrieden gestellt werden konnten. Ich denke aber, dass alle Beteiligten mit großem Verantwortungsbewusstsein an die Sache herangegangen sind und dass sie sich auch dem allgemeinen Sparziel untergeordnet haben, was insgesamt wichtig ist, damit wir in Zukunft den Spielraum der Politik vergrößern können und wieder die volle Investitionskraft der Politik erreichen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine für mich erfreuliche Neuordnung betrifft die Wohnbauförderung. Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich dafür bedanken, dass die Größenordnungen in diesem Bereich erhalten werden konnten. Wir Kärntner sind ja sehr stark von der Bauwirtschaft abhängig. Die Bauwirtschaft hat in Kärnten einen großen Anteil an der Gesamtwirtschaft, daher ist es außerordentlich wichtig, dass diese Mittel nicht gekürzt worden sind. Die großen Baufirmen haben zwar die Möglichkeit, ins Ausland zu wechseln, auch im Ausland Aufträge zu erhalten, aber die mittelständischen Betriebe können dies nicht. Daher sind vor allem sie auf diese Mittel angewiesen und von ihnen abhängig.

Ich halte es für wichtig, dass in diesem Bereich in Zukunft die Zweckbindung aufgehoben wird und dass die Gestaltungsmöglichkeit der Länder dadurch verstärkt gegeben ist. Ich finde, wir sollten da den Ländern auch durchaus vertrauen und wissen, dass sie nicht nur betonieren und asphaltieren, sondern zum Beispiel im Wohnbau auch sanieren und sinnvolle Projekte verwirklichen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch die Rückflüsse aus der Förderung des Wohnbaus und der Wohnbausanierung werden in Zukunft keiner bundesgesetzlichen Zweckbindung mehr unterliegen. Ich denke, dass die Länder verantwortungsbewusst handeln und das Budget konsolidieren werden. Sie werden nicht zum Beispiel im Sozialbereich einmalige Ausgaben tätigen, sondern vor allem zukunftsträchtige und sinnvolle Projekte verwirklichen.

Meine Damen und Herren! Alles in allem bringt die Neuordnung des Finanzausgleichs erstens das Mitwirken der Länder bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes, zweitens eine ausgewogenere Aufteilung der Mittel insgesamt und drittens mehr Freiheit für die Länder, was den Einsatz der Wohnbau-Förderungsgelder betrifft. Ein weiterer positiver Schritt im Verhältnis Bund, Länder und Gemeinden ist gesetzt. Ich finde, wir sollten ihn gemeinsam gehen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Zum Beispiel in Oberösterreich gibt es ein gutes Projekt für diese Rückflüsse! Schauen Sie sich das Projekt in Oberösterreich an! Das ist ein gutes Projekt für die Rückflüsse der Gelder, ein Superprojekt! – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

13.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Knerzl. – Bitte.

13.39

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Grundsätzlich ist die Refundierung der Ertragsanteile vom Bund an die Gemeinden ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindebudgets. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Kleinere Gemeinden haben aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte höhere Pro-Kopf-Infrastrukturkosten, denen kaum Einnahmen gegenüberstehen. Durch das neue Gesetz wird ein besserer Ausgleich zwischen großen und kleineren Gemeinden geschaffen. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum Finanzausgleich ist Folgendes festzustellen: Bisher war die Grundlage dafür das Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahre 1997 im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 1997 bis 2000 geregelt wurde. Das neue Finanzausgleichsgesetz ermächtigt Länder und Gemeinden, im Rahmen dieses Gesetzes nach eigenem Ermessen Beiträge und Gebühren einzuheben.


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