Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 76

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Wir haben uns über Jahre hinweg bemüht, eine organisatorische Vereinheitlichung dieser beiden Schulsysteme im Pflichtschulwesen herbeizuführen. Leider war das nie möglich, weil Frau Gehrer sich entweder bei ihren christlichen Gewerkschaftern nicht durchgesetzt hat oder auch selbst kein ausgeprägtes Interesse daran gehabt hat.

Jedenfalls ist klar, dass dieses teure Schulsystem einen Reformbedarf aufweist und dass daran gearbeitet werden muss. Leider schaut es jetzt so aus, wie es eben ausschaut: dass das Problem meines Erachtens nicht sehr sensibel oder nicht sehr elegant angegangen wird.

An sich ist der Finanzausgleich immer wieder ein Gesamtkunstwerk von drei Gebietskörperschaften, die zwar allesamt keine Künstler sind, die aber natürlich aus Angst davor, dass sie sich gar nicht einigen könnten, doch immer wieder politische Einigungen zu Stande bringen. Und dann gibt es eben dieses Konvolut, das dann so ausschaut, wie es immer ausschaut.

Das Stichwort "objektive Debatte" ist heute auch schon von einigen Kolleginnen und Kollegen angeführt worden. Es wäre sicherlich interessant, einmal zu analysieren: Welche Finanzströme wirken sich zwischen den Gebietskörperschaften wie aus? Wie schaut es aus, wenn man die Verteilung verändert? Kann man damit Effizienzen steigern? Kann man vielleicht sogar Kosten reduzieren und trotzdem gute Ergebnisse erzielen? – Es müsste also einmal eine umfassende Simulation dieser Finanzströme stattfinden, damit man wirklich objektiv darüber diskutieren könnte, sonst verfallen wir immer wieder in die Position: Ich bin die Kleingemeinde, ich bin die große Stadt, und wir sind so unterschiedlich.

Ich denke auch, dass es eine Aufgabenanalyse geben sollte und dass zwischen den Kommunen unterschieden werden muss. Es gibt Kernaufgaben, die jede Kommune leisten muss, und es gibt Aufgaben, die überregionale oder kleinregionale Funktionen aufweisen. Ich denke zum Beispiel an die Stadt Grieskirchen, die natürlich über die Kernfunktionen einer Gemeinde hinausgehende Aufgaben erfüllen muss und auch die nötigen Mittel dafür erhalten müsste. Ich finde, es geht dabei wirklich darum, dass man einen Prozess, der wahrscheinlich einige Jahre dauern wird – dieser Prozess ist nicht von heute auf morgen zu regeln –, entemotionalisiert. Die Diskussion sollte eher auf einer wissenschaftlichen Ebene stattfinden – die Politik sollte vielleicht erst in der zweiten Ebene nachstoßen können –, um die wirklich möglichen Reformpotentiale, die wir alle derzeit nicht kennen, zu eruieren. Erst danach sollten wir eine politische Debatte darüber abhalten.

In diesem Sinne werden wir auf Grund der realen Situation natürlich für diesen Finanzausgleich stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lexer. – Bitte.

13.35

Abgeordneter Reinhold Lexer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Finanzausgleich, das stets aktuelle Thema, lässt sich nicht nur in Zahlen, Fakten, Kopfquoten und Verteilungsschlüsseln ausdrücken, sondern berührt auch in besonderer Weise das Gefühlsleben und die Gefühlswelt der politisch Verantwortlichen und der Bevölkerung. Ich meine damit das Gefühl der Benachteiligung der Kleinst- und Kleingemeinden gegenüber den größeren und großen oder des ländlichen Raumes gegenüber der Landeshauptstadt und in weiterer Folge das Gefühl der Benachteiligung der Bundesländer gegenüber der Bundeshauptstadt Wien.

Grundsätzlich lassen sich Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle und für denselben Betrachtungszeitraum aus meiner Sicht nicht für alle zufrieden stellend herstellen, zu unterschiedlich sind die Größenordnungen und Aufgabenstellungen der einzelnen Städte und Gemeinden. Daher sind das Überprüfen und die Neuordnung des Finanzausgleichs natürlich von Zeit zu Zeit notwendig. Dies ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben.


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