Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 91

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Er ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle neuerlich ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

4. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (358 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG) (407 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.30

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Kapitalmarktoffensive-Gesetz hat zwar einen schönen Namen, hilft aber der Wiener Börse nicht wirklich auf den Sprung in Richtung London. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie werden schon sehen! – Abg. Mag. Trattner: Fragen Sie Kollegen Heindl! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Heindl weiß das!)

Das vorliegende Kapitalmarktoffensive-Gesetz – und das ist den Menschen auch zu sagen – stellt eine Aushöhlung, eine Änderung unseres Umlagesystems im Bereich der Sozialversicherung, im Bereich der Pensionsversicherung dar. Man muss den Menschen weiters sagen, dass in diesem Kapitalmarktoffensive-Gesetz natürlich Mitarbeiterbeteiligungen bei Privatstiftungen begünstigt sind, Stock Options, also so genannte Manager-Entlohnungen, Bestandteile von Manager-Entlohnungen exzessiv begünstigt sind.

Der Herr Finanzminister hat im Ausschuss dazu gemeint, das sei notwendig, das sei wichtig, denn nur 3 Prozent der Österreicher hätten derzeit die Möglichkeit, sich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligung an einer Privatstiftung zu beteiligen, in Europa seien es hingegen 13 Prozent. – Ich weiß nicht, ob das Ihr Ziel ist, Herr Finanzminister. Tatsache ist aber auch, und das haben Sie auch gesagt, dass die Menschen das wollen. Allerdings sollten Sie dann die Menschen auch darüber informieren – und das ist mir in der Diskussion abgegangen –, welche Bedeutung diese Bestimmung bezüglich Mitarbeiterbeteiligung, diese Steuerbefreiung für alle Menschen letztendlich hat.

Es stellt sich nämlich die Frage: Wer will eine Steuerbegünstigung nicht ? – Die wollen alle haben! Aber wer finanziert dann bitte das Sozialsystem, das Pensionssystem? Bleiben einige wenige über, oder gibt es das überhaupt nicht mehr, schauen wir in Richtung USA, wo dies ganz exzessiv gehandhabt wird, wo es nur Arm und Reich gibt, und keinen Mittelstand? Das sollte auch dazugesagt werden. (Abg. Dr. Fekter: Das ist falsch!)

Tatsache ist, Frau Kollegin, dass dem Fiskus – und das in Zeiten einer massiven Belastung der Arbeitnehmer, einer Belastung in Höhe von 43 Milliarden Schilling! – bei einer geringen Anzahl von Personen hohe Steuererträge entgehen – das können Sie nicht wegreden – und dass diese Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts als Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Belastung


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